Warum muss ich im Altstoffsammelzentrum für die Entsorgung von Altholz bezahlen ????

31.03.2022

Egal ob behandeltes (Holz bearbeitet mit Lacken oder Holzschutzmitteln) oder unbehandeltes Altholz (Bretter, Pfosten): für beides entstehen hohe Entsorgungskosten. Durch die allgemeinen Abfallgebühren ist nur die Entsorgung von haushaltsüblichen Abfällen wie Holzmöbel (Möbel aus Vollholz oder Spanplatten) und Holzverpackungen gedeckt. Diese können daher kostenlos im ASZ abgegeben werden.

Anders verhält es sich mit Bau- und Abbruchholz. Das ist auch aus privaten Wohnliegenschaften kein alltäglicher Siedlungsabfall. Die Entsorgung im ASZ ist daher kostenpflichtig, wenn mehr als eine Freimenge von 0,25 m³ oder 75 kg pro Bauvorhaben angeliefert wird.


Was ist Bau- und Abbruchholz?

Beispiele: Dachstuhlholz, Verschalungen, Bretter, Pfosten, Schalungsplatten, OSB-Platten, Parkettböden, Laminatböden, Türen, Tür­stöcke, Fensterrahmen und -stöcke, Zäune, Holzfaserdämmplatten, …

Bau- und Abbruchholz (egal ob unbehandelt oder behandelt) über der Freimenge von 0,25 m³ oder 75 kg pro Bauvorhaben ist für private Haushalte kostenpflichtig.


Die Preise werden oö-weit einheitlich festgelegt. Die aktuelle Preisliste finden Sie auf unserer Homepage

Gewerbebetriebe müssen generell für die Abgabe von Altholz bezahlen.