Entsorgung rund um die Feiertage

27.12.2021

Feuerwerkskörper richtig entsorgen

Feuerwerkskörper richtig entsorgen
Abgebrannte Feuerwerkskörper, Böller und Silvesterknaller gehören ausschließlich über den Restabfall entsorgt. Diese können weder in den Altstoffsammelzentren abgegeben noch über die Sammelcontainer für Papierverpackungen entsorgt werden. Es gilt dabei zu beachten, dass diese pyrotechnischen Gegenstände nach Gebrauch vollständig abgekühlt sind, bevor sie in den Restabfall eingeworfen werden, um der Gefahr einer erneuten Entzündung vorzubeugen. Dazu kann der Feuerwerkskörper auch in Wasser getränkt werden.
Nicht abgeschossene Feuerwerkskörper oder Blindgänger können gegebenenfalls beim Händler zurückgegeben werden, wobei es hier keine gesetzliche Rücknahmepflicht gibt. Die Stände vor den Supermärkten, die Feuerwerkskörper verkaufen, sind meist am 1. Jänner schon wieder abgebaut. Somit bleibt das Risiko beim Käufer, wenn keine Rückgabemöglichkeit mehr gegeben ist.

Entsorgung rund um die Feiertage
Rund um die Weihnachtsfeiertage steigt so wie jedes Jahr das Abfallaufkommen, etwa 20 % mehr Abfall fällt an. Der Anteil an Kartonagen erhöht sich zu dieser Zeit aufgrund vermehrter Onlinebestellungen immer besonders. Die Corona-Pandemie verstärkt diesen Effekt noch, weil wir zunehmend im Homeoffice arbeiten und so zu einem erhöhten Müllaufkommen im Haushalt beitragen. Daher ist es rund um den Jahreswechsel umso wichtiger bewusst darauf zu achten, wie durch unser Handeln die Abfallberge verringert werden können. Abfallvermeidung lässt sich auch im eigenen Haushalt einfach umsetzen, indem man beispielsweise Alufolie durch Wachspapier oder Frischhaltedosen, oder Einwegflaschen durch Mehrweg-Trinkflaschen ersetzt. Gerade bei der Verpackung von Geschenken kann man kreativ werden und zum Wohle unserer Umwelt auch mal eine andere Verpackung als das Geschenkpapier wählen.