Abfall OÖ App

Ein kostenloses "Abfall-Rundum-Service" für oberösterreichische Haushalte

Nie wieder vergessen, die Abfalltonnen rechtzeitig hinauszustellen – das und vieles mehr ermöglicht die App der OÖ Umwelt Profis – regional zugeschnitten auf die Bedürfnisse der einzelnen oberösterreichischen Bezirke.

Phänomenal funktional!

Die App der OÖ Umwelt Profis liefert nützliche Informationen zum Thema Abfall. Nach erstmaliger Einstellung Ihrer Adresse erscheint ein detaillierter Abhol-Kalender. Dabei können Sie selbst entscheiden, ob und an welche Abfuhrtermine Sie wann erinnert werden möchten. Das Abfall-ABC verschafft schnelle und konkrete Abhilfe, wenn Sie wissen wollen, wo Sie z.B. PET-Flaschen in Ihrer Region richtig entsorgen. Der Menüpunkt Sammelstellen bietet Ihnen eine Kartenübersicht der Altstoffsammelzentren mit Öffnungszeiten und Annahmelisten. Genauso werden dezentrale Sammelstellen für Verpackungsabfälle, Kompostieranlagen und ReVital-Partner angezeigt.

Überzeugen Sie sich selbst von den Vorteilen und laden Sie sich die App kostenlos unter http://mobile.umweltprofis.at im App oder Play Store  auf Ihr Handy.

Hilfe & Support

Die Termine werden nicht angezeigt?

Wenn die Termine nicht angezeigt werden, wählen Sie bitte den Wohnort erneut aus bzw. starten Sie die App neu.

Probleme mit Push Benachrichtigung?

Der Hauptgrund für Probleme bei der Push-Benachrichtigung sind die Energiespareinstellungen und Energiespar Apps. Werden solche Energiespar-Apps – wie z.B. Greenify – verwendet, muss die App manuell „aufgeweckt“ werden, da sie  durch die Energiespar-App in den Ruhezustand versetzt wird. Greenify versetzt „Akku belastende, speicherhungrige und heimlich ausgeführte Anwendungen in den Ruhezustand“. So wird auch die „Abfall OÖ“-App „heimlich ausgeführt“, da im Hintergrund bzw. bei geschlossener App die Terminerinnerungen erstellt bzw. heimlich Daten vom Internet (= bei News) abgefragt werden.

 

  • Für alle Geräte gilt:Online Push: Hier kommt die Erinnerung erst, sobald Internet/WLAN aktiviert wird. Offline Push: Wenn der Cache der App manuell gelöscht wird, kann auch keine Erinnerung mehr kommen.

  • Für alle Huawei-Geräte gilt: In den Einstellungen unter „Geschützte Apps“ die „Abfall OÖ“-App als geschützte App kennzeichnen. Die App muss mitunter einmal neu gestartet werden, das ist jedoch nicht bei allen Huawei-Geräten der Fall. Prüfen Sie in den Einstellungen zusätzlich, ob unter „Anwendungen verwalten“ > „Abfall OÖ“ > „Benachrichtigungen zeigen“ aktiviert ist. android.stackexchange.com/questions/152649/what-is-protected-apps-in-huawei-phones

  • Bei Samsung-Geräten mit vorinstallierter App „Smart Manager“: Hier wird bei selten verwendeten Anwendungen der Hintergrunddaten-Verkehr begrenzt, wie z.B. Benachrichtigungen von Anwendungen oder unnötige Prozesse, die eine Anwendung im Hintergrund ausführt. Somit steht Ihnen mehr Speicher zur Verfügung und der Akkuverbrauch wird gesenkt. Um die Funktion zu aktivieren (oder deaktivieren), öffnen Sie bitte je nach Android-Version folgenden Link: http://www.samsung.com/de/support/skp/faq/1095293 Dieser muss in der Smart Manager App die „Abfall App“ ignorieren.  

  • Alle Geräte mit OS > = 6.0 (Doze Mode): Android hat den Energiesparmodus „Doze“ mit dem Betriebssystem mitgeliefert. Das führte in der letzten Zeit zu vermehrten Reklamationen, da Android 6.0 nach und nach auf die unterschiedlichsten Geräte ausgerollt wird. Mit der Zeit kann es bei Apps im Doze-Modus zu Problemen bei der Synchronisierung kommen. Nur selten genutzte Apps werden in eine Art „Dauerwinterschlaf“ versetzt. www.morethanandroid.de/anleitung-doze-app-standby-unter-android-marshmallow-abschalten-2802

  • Sony Xperia: Wenn der Energiesparmodus (unter Einstellungen > „Energieoptionen“) aktiviert ist, erfolgt der Offline Push verspätet, d.h. erst dann, wenn der Bildschirm aktiviert wird.

  • Samsung Galaxy S3: Hier kommt die Erinnerung genau einmal, dann nicht mehr. Wenn Sie auf Online Push umstellen, kommt die Erinnerung zuverlässig, sofern eine Verbindung mit dem Internet besteht.

Trennen im Haushalt

Trennanleitung

Oft ist es gar nicht so einfach, seine Abfälle richtig zu trennen - schließlich gibt es vor allem bei den Verpackungen viele verschiedene Materialien, Formen und Zusammensetzungen. Für alle, die es ganz genau wissen wollen, haben wir die Detailinfos in unserer Datenbank "Profis wissen was" abgespeichert.

Für alle, die die wichtigsten Informationen auf einen Blick zusammengefasst nachlesen wollen, haben wir das Wichtigste in der folgenden Übersicht aufgelistet. Hier auch zum Download.

Bioabfall richtig sammeln

Bioabfall richtig trennen

Eine der natürlichsten Sachen der Welt: Was der Boden hervorbringt, soll wieder zur Erde zurückkehren. Um den Abfallberg klein zu halten und die Ressourcen unserer Erde zu schonen, ist nach der Abfallvermeidung die Verwertung die beste Lösung. Jeder kann durch die richtige Trennung des Bioabfalls seinen Beitrag zum Umweltschutz leisten.

Was gehört in die Biotonne?

Tipps für die optimale Vorsammlung im Haushalt

  • Biokübel mit Deckel verwenden
  • Kübel mit Papier auslegen oder Papier bzw. Maisstärkesäcke verwenden
  • möglichst trocken sammeln & keine flüssigen Abfälle einbringen
  • feuchte Küchenabfälle in Papier (Zeitung, Serviette, Küchenrolle) einwickeln
  • Küchenabfälle NICHT im Plastiksackerl sammeln
  • Biokübel regelmäßig ausleeren und auswaschen

Tipps für die Biotonne vor dem Haus

  • Gegen Gerüche und Insekten: trocken und kühl lagern!
  • Die Biotonne vor dem Befüllen mit Zeitungspapier auslegen oder einen Papiereinstecksack verwenden.
  • Keine flüssigen Abfälle (wie z. B. Suppen, Saucen etc.) in die Biotonne geben.
  • Entsorgen Sie Papiertaschentücher, Papierservietten oder die Küchenrolle auch in der Biotonne.
  • Halten Sie die Biotonne verschlossen!
  • Stellen Sie die Biotonne nicht in die pralle Sonne: Wählen Sie im Sommer einen kühlen, schattigen Standort.
  • Sägespäne, Steinmehl oder Düngekalk binden Feuchtigkeit und verringern die Geruchsentwicklung.
  • Die Biotonne möglichst locker befüllen.

Dem Festfrieren vorbeugen!

  • Bei etwa -5° C kann der Inhalt der Biotonne einfrieren.
  • Achten Sie darauf, dass in kalten Wintermonaten die Abfälle möglichst trocken sind, und stellen Sie die Tonne wenn möglich an einen frostfreien Ort.
  • Füllen Sie in Frostzeiten kein Laub ein, es friert am Tonnenrand fest.

Plastiksackerl im Bioabfall

Bioabfall trennen ist wichtig. Und gerade beim Bioabfall sollte man die Trennung besonders genau nehmen. Warum? Was wird eigentlich mit meinem Bioabfall gemacht?

Lebensmittel- und Speisereste sowie andere organische Stoffe wie Gras oder Blätter werden in der Biotonne gesammelt. Wichtig dabei ist: Plastiksackerl im Bioabfall haben verheerende Auswirkungen! Auch kleine Mengen an Fleisch oder Knochen können in der Biotonne entsorgt werden. Größere Fleischmengen sowie kleine verstorbene Tiere sollten schon allein aus gesundheitlichen Gründen im dafür vorgesehenen Container der Tierkadaververwertung (TKV) entsorgt werden.

Bioabfall zum Kompostierer

Abgeholt wird der Bioabfall entweder vom Kompostierer höchstpersönlich oder von einer Entsorgungsfirma, die den Bioabfall zum Kompostierer bringt. Dieser stellt aus dem Bioabfall qualitativ hochwertige Komposterde her. Doch ein Problem, mit dem unsere Kompostierer immer mehr zu kämpfen haben ist die Verunreinigung des Bioabfalls durch Plastik.

Ein bisschen Plastik kann doch nicht so schlimm sein, oder?

Durch die zeit- und kostenaufwändige Reinigung des Bioabfalls von Störstoffen wie Plastik, Dosen und anderen Stoffen, die niemals zu Erde zerfallen werden, schaffen es unsere Kompostierer gerade noch so, die Qualität der Komposterde aufrecht zu erhalten. Doch in Zukunft wird dies nicht mehr zu schaffen sein. Gelangt Plastik in unsere Komposterde, so zerfällt dieses zu immer kleineren Teilen und gelangt über kurz oder lang in unsere Nahrungskette. Mikroplastik in aller Munde, halten wir wenigstens unsere Erde und die darin wachsenden Lebensmittel davon fern!

Welche Sackerl dürfen in den Bioabfall und welche nicht?

Ein Sackerl, das in den Bioabfall darf, muss 2 Kriterien erfüllen:

  • Es muss biobasiert, also aus nachwachsenden Rohstoffen, sein. Z.B. Stärkekunststoffe aus Pflanzen, Polymilchsäure aus Milchsäure und PHA durch bakterielle Fermentation.
  • Es muss biologisch abbaubar, also verarbeitbar für Mikroorganismen, sein.

So erkennt man ein Sackerl, das man mit gutem Gewissen mit dem Bioabfall in die Biotonne werfen kann[1]:

Der "Keimling" ist eine Marke von European Bioplastics und kennzeichnet ausschließlich kompostierbare Biokunststoffe.

Der TÜV Austria verwendet die Labels des belgischen Zertifizierers Vinçotte, welcherebenfalls nach EN 13432 und ASTM 6866 prüft. Hier können grundsätzlich zwei verschiedene Labels für Biokunststoffe vergeben werden.

Das Siegel „Ok compost“ kennzeichnet industriell kompostierbares Material. Der mögliche Zusatz HOME gibt an, ob das Produkt auch unter normalen Bedingungen zuhause kompostierbar ist.

Das Siegel „OK degradable“ kennzeichnet ein biologisch abbaubares Produkt. Mit dem Zusatz SOIL (Erde), MARINE (Meer) oder WATER wird ergänzt in welcher Umgebung der Kunststoff abbaubar ist.

                                             

Von gesunder Erde haben wir alle etwas!

Qualitativ hochwertige Komposterde wertet dem Boden auf, reduziert sogar CO2 und schützt die Umwelt auf vielfältige Weise. Insekten und Nützlinge fühlen sich beispielsweise in der Nähe von gesunder Erde wohler, Obst und Gemüse gedeiht besser.

Folgende Mythen können wir außerdem aufklären:

„Es nicht schlimm, wenn jemand etwas Falsches in den Bioabfall wirft. Das wird eh herausgeglaubt, bevor er weiterverarbeitet wird.“
FALSCH!
Natürlich bemüht sich der Kompostierer um eine qualitativ möglichst hochwertige Komposterde und damit um die Entfernung aller Störstoffe. Doch je höher der Grad an Verunreinigung des Bioabfalls mit Störstoffen wie z.B. Plastiksackerln, originalverpackten Lebensmitteln usw. desto schwierig wird es.

„Wenn kompostierbar draufsteht, schmeiß‘ ich es in den Bioabfall, richtig?“
FALSCH!
Nur weil ein Produkt mit „kompostierbar“ oder „biologisch abbaubar“ betitelt ist, ist es noch nicht geeignet für die Herstellung von Komposterde. Warum? Weil diese Kunststoffe viel länger brauchen, um abgebaut zu werden als Bioabfall. Die Folge: Ohne aufwändige Reinigung des Bioabfalls von diesen Störstoffen würde in der schönsten Komposterde eine „kompostierbare“ Kaffeekapsel liegen. Landen „kompostierbares“ Einweggeschirr, kompostierbare Kaffeekapseln oder beim Kompostierer, so würde die Kompostherstellung um ein Vielfaches länger dauern, was seine Arbeit unmöglich machen würde.
Bei kompostierbarem Einweggeschirr ist besondere Vorsicht geboten: Einweg kann nie umweltfreundlich sein, selbst wenn es sich um Produkte aus nachwachsenden Rohstoffen handelt. Mehrweggeschirr aus Plastik kann somit viel umweltfreundlicher sein als Einweggeschirr aus Palmblättern.

„Verpackungsmaterial aus nachwachsenden Rohstoffen zersetzt sich mit dem Bioabfall.“
FALSCH!
Auch wenn es grundsätzlich nachhaltig ist, Produkte aus nachwachsenden Rohstoffen (=biobasiert) zu konsumieren, so sind diese noch nicht biologisch abbaubar!
 

Jetzt sind wir alle gefordert:

In die Biotonne kommt nur biologisch abbaubarer Abfall.

Bioabfall trennen und unsere Kompostierer entlasten. Bioabfall trennen und saubere Erde erzeugen. Bioabfall trennen und ganz nebenbei die Umwelt schützen.

 


[1] vgl. BMLFUW (Hrsg.) 2015: Biokunststoffe in Österreich. Ein Beitrag zur Ressourcenschonung und zum Klimaschutz. S. 5.

Baurestmassen / Abbruchmeldung

Gebäudeabbruch - was tun?

Im Sinne der Ressourcenschonung sollen verwertbare Baurestmassen wiederverwendet und nicht deponiert werden. Mit 28.10.2016 ist die Novelle der Recyclingbaustoff-Verordnung in Kraft getreten. Damit ergeben sich Änderungen bei Gebäudeabbrüchen, die nach diesem Datum bewilligt wurden.

Grundsätzlich gilt:

  • Der Gebäudeabbruch muss beim Gemeindeamt angezeigt werden.
  • Das Bauwerk ist zu entkernen (Herstellung des Rohbauzustandes).
  • Die anfallenden Abfallarten (z.B. Bauschutt, Holz, Metalle, Kunststoffe, Restabfall) müssen getrennt entsorgt werden.
  • Gefährliche Abfälle (wie Asbestzement, Teer, etc. sind von nicht gefährlichen Abfällen zu trennen.
  • Die Baurestmassen dürfen nur bewilligt (Baurecht, Naturschutzrecht, Forstrecht) für eine zulässige Baumaßnahme eingesetzt werden. Hat der Bauherr keine zulässige Verwendung für die  Baurestmassen, so müssen diese an einen befugten Entsorgungsbetrieb übergeben oder in einer Baurestmassendeponie entsorgt werden.

Nach Abschluss der Abbrucharbeiten muss das Formular „Mengenmeldung nach dem Gebäudeabbruch" an den BAV übermittelt werden. Die Daten müssen vom BAV an das Amt der OÖ. Landesregierung übermittelt werden. Sämtliche Gutachten, Fotodokumentationen und Entsorgungsnachweise müssen gemeinsam mit den dazugehörigen Belegen mindestens sieben Jahre lang aufbewahrt werden. Dies dient – im Fall einer Überprüfung durch das Zollamt – der Beweislage.

Weniger als 750 Tonnen Bau- oder Abbruchabfälle:

  • Darunter fallen beinahe alle Einfamilienbauten.
  • Es ist kein Rückbaukonzept und keine Stör- und Schadstofferkundung durch eine rückbaukundige Person erforderlich.
  • Mineralische Abfälle aus dem Abbruch können ohne analytische Untersuchung auf derselben Baustelle, auf der die Abfälle angefallen sind, bautechnisch verwertet werden,  sofern durch ein alternatives Qualitätssicherungssystem sichergestellt ist, dass diese weitgehend frei von Schad- und Störstoffen sind und auch keine sonstigen Verunreinigungen enthalten.

     

Mehr als 750 t Bau- oder Abbruchabfälle:

  • Ein Rückbaukonzept gemäß ÖNORM B 3151 und eine Schad- und Störstofferkundung durch eine rückbaukundige Person ist durchzuführen.
  • Vor einem Einbau der Baurestmassen ist eine chemische Analyse notwendig.
    Werden Vorschriften nach dem Altlastensanierungsgesetz nicht eingehalten, kann dies zu empfindlichen Strafen durch die Zollbehörde führen. Um dem vorzubeugen bietet der Bezirksabfallverband auch Beratungen an.

Hier finden Sie Infomaterial zum Download

Restabfall

Was gehört in den Restabfall

Grundsätzlich gehören in den Restabfall nur all jene Abfälle, die nicht sinnvoll verwertet werden können, also die nicht getrennt gesammelt werden können, die frei von gefährlichen Inhaltsstoffen sind und die in den Abfallbehälter passen. Die Restabfallentsorgung ist im Gegensatz zur getrennten Sammlung kostenpflichtig. Folglich kann durch eine konsequente Abfallvermeidung und eine sortenreine Abfalltrennung das Restabfallaufkommen reduziert werden. Das würde in Folge eine deutliche Kostenersparnis für das gesamte System bedeuten.

Geringere Kosten durch recycelte Rohstoffe

Sortenrein getrennte Stoffe werden für die Herstellung von Produkten weiterverwendet und sind wertvolle Sekundärrohstoffe. Diese Weiterverwertung der getrennten Stoffe verringert die Gesamtkosten für die Abfallentsorgung.

Das bedeutet zwar nicht, dass die Abfallgebühr aus diversen Gründen nicht auch ansteigen kann, aber: Würden wir alles in eine Restabfalltonne werfen, wäre das nicht nur eine besonders unökologische, sondern auch die teuerste Variante, um unsere Abfälle zu entsorgen.