Abfall APP

Ein kostenloses "Abfall-Rundum-Service" für oberösterreichische Haushalte

Nie wieder vergessen, die Abfalltonnen rechtzeitig hinauszustellen – das und vieles mehr ermöglicht die App der OÖ Umwelt Profis – regional zugeschnitten auf die Bedürfnisse der einzelnen oberösterreichischen Bezirke.

Phänomenal funktional!

Die App der OÖ Umwelt Profis liefert nützliche Informationen zum Thema Abfall. Nach erstmaliger Einstellung Ihrer Adresse erscheint ein detaillierter Abhol-Kalender. Dabei können Sie selbst entscheiden, ob und an welche Abfuhrtermine Sie wann erinnert werden möchten. Das Abfall-ABC verschafft schnelle und konkrete Abhilfe, wenn Sie wissen wollen, wo Sie z.B. PET-Flaschen in Ihrer Region richtig entsorgen. Der Menüpunkt Sammelstellen bietet Ihnen eine Kartenübersicht der Altstoffsammelzentren mit Öffnungszeiten und Annahmelisten. Genauso werden dezentrale Sammelstellen für Verpackungsabfälle, Kompostieranlagen und ReVital-Partner angezeigt.

Überzeugen Sie sich selbst von den Vorteilen und laden Sie sich die App kostenlos unter http://mobile.umweltprofis.at im App oder Play Store  auf Ihr Handy.

Hilfe & Support

Die Termine werden nicht angezeigt?

Wenn die Termine nicht angezeigt werden, wählen Sie bitte den Wohnort erneut aus bzw. starten Sie die App neu.

Probleme mit Push Benachrichtigung?

Der Hauptgrund für Probleme bei der Push-Benachrichtigung sind die Energiespareinstellungen und Energiespar Apps. Werden solche Energiespar-Apps – wie z.B. Greenify – verwendet, muss die App manuell „aufgeweckt“ werden, da sie  durch die Energiespar-App in den Ruhezustand versetzt wird. Greenify versetzt „Akku belastende, speicherhungrige und heimlich ausgeführte Anwendungen in den Ruhezustand“. So wird auch die „Abfall OÖ“-App „heimlich ausgeführt“, da im Hintergrund bzw. bei geschlossener App die Terminerinnerungen erstellt bzw. heimlich Daten vom Internet (= bei News) abgefragt werden.

 

  • Für alle Geräte gilt:Online Push: Hier kommt die Erinnerung erst, sobald Internet/WLAN aktiviert wird. Offline Push: Wenn der Cache der App manuell gelöscht wird, kann auch keine Erinnerung mehr kommen.

  • Für alle Huawei-Geräte gilt: In den Einstellungen unter „Geschützte Apps“ die „Abfall OÖ“-App als geschützte App kennzeichnen. Die App muss mitunter einmal neu gestartet werden, das ist jedoch nicht bei allen Huawei-Geräten der Fall. Prüfen Sie in den Einstellungen zusätzlich, ob unter „Anwendungen verwalten“ > „Abfall OÖ“ > „Benachrichtigungen zeigen“ aktiviert ist. android.stackexchange.com/questions/152649/what-is-protected-apps-in-huawei-phones

  • Bei Samsung-Geräten mit vorinstallierter App „Smart Manager“: Hier wird bei selten verwendeten Anwendungen der Hintergrunddaten-Verkehr begrenzt, wie z.B. Benachrichtigungen von Anwendungen oder unnötige Prozesse, die eine Anwendung im Hintergrund ausführt. Somit steht Ihnen mehr Speicher zur Verfügung und der Akkuverbrauch wird gesenkt. Um die Funktion zu aktivieren (oder deaktivieren), öffnen Sie bitte je nach Android-Version folgenden Link: http://www.samsung.com/de/support/skp/faq/1095293 Dieser muss in der Smart Manager App die „Abfall App“ ignorieren.  

  • Alle Geräte mit OS > = 6.0 (Doze Mode): Android hat den Energiesparmodus „Doze“ mit dem Betriebssystem mitgeliefert. Das führte in der letzten Zeit zu vermehrten Reklamationen, da Android 6.0 nach und nach auf die unterschiedlichsten Geräte ausgerollt wird. Mit der Zeit kann es bei Apps im Doze-Modus zu Problemen bei der Synchronisierung kommen. Nur selten genutzte Apps werden in eine Art „Dauerwinterschlaf“ versetzt. www.morethanandroid.de/anleitung-doze-app-standby-unter-android-marshmallow-abschalten-2802

  • Sony Xperia: Wenn der Energiesparmodus (unter Einstellungen > „Energieoptionen“) aktiviert ist, erfolgt der Offline Push verspätet, d.h. erst dann, wenn der Bildschirm aktiviert wird.

  • Samsung Galaxy S3: Hier kommt die Erinnerung genau einmal, dann nicht mehr. Wenn Sie auf Online Push umstellen, kommt die Erinnerung zuverlässig, sofern eine Verbindung mit dem Internet besteht.

Trennen im Haushalt

Trennanleitung Bezirk Wels-Land

Entsorgung von Abfällen in der Corona-Krise

Mit Abfällen aus Haushalten, in denen Personen am Coronavirus erkrankt sind oder der Verdacht einer Infektion besteht (Quarantäne), soll wie folgt umgegangen werden:

Abfälle, die eventuell mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) kontaminiert sind, sollten unter Beachtung bestimmter Vorsichtsmaßnahmen gemeinsam mit dem Restmüll entsorgt werden. Solche Abfälle dürfen nicht den Sammelsystemen für die getrennte Erfassung von Wertstoffen (z.B. Papiertonne, Biotonne, gelber Sack) zugeführt werden. Nur Glasabfälle können wie bisher getrennt entsorgt werden.
Alle anderen Haushalte entsorgen ihre Abfälle aus dem Haushalt wie bisher – also getrennt.

Infoblatt Entsorgung von Corona-Abfällen

Sammlung im Altstoffsammelzentrum

ASZ und ASI - das Meiste kostenlos, aber nicht alles!

Der überwiegende Teil an Stoffen, die ins Altstoffsammelzentrum oder zur Altstoffsammelinsel gebracht werden, kann kostenlos abgegeben werden: alle getrennt gesammelten Verpackungen, alle Elektroaltgeräte und Batterien, alle Problemstoffe und fast alle Altstoffe.

Kostenpflichtig sind derzeit Altreifen, Mineralischen Bauschutt und Baurestmassen, Mineralfasern und Asbestzement sowie Altholz (oberhalb der Freigrenze), alte, verbaute XPS-Dämmplatten, Photovoltaik-Module, Restabfall und Sperrige Abfälle aus dem Baubereich.

Unter den letzten Punkt fallen einerseits neue XPS-Dämmplatten, Vliese, verschmutzte Folien oder Fassadenteile. Andererseits sind auch Abfälle aus Haus und Garten, die bei Renovierungsarbeiten anfallen, zu bezahlen. Das betrifft beispielsweise Tapeten und Teichfolien.

Bei allen ASZ mit Möglichkeit zur Grün- und Strauchschnittannahme ist auch die Abgabe von Wurzelstöcken kostenpflichtig.

Formular für Fremdanlieferungen im ASZ

Infoblatt Mineralwolle

Baurestmassen / Abbruchmeldung

Gebäudeabbruch - was tun?

Im Sinne der Ressourcenschonung sollen verwertbare Baurestmassen wiederverwendet und nicht deponiert werden. Mit 28.10.2016 ist die Novelle der Recyclingbaustoff-Verordnung in Kraft getreten. Damit ergeben sich Änderungen bei Gebäudeabbrüchen, die nach diesem Datum bewilligt wurden.

Grundsätzlich gilt:

  • Der Gebäudeabbruch muss beim Gemeindeamt angezeigt werden.
  • Das Bauwerk ist zu entkernen (Herstellung des Rohbauzustandes).
  • Die anfallenden Abfallarten (z.B. Bauschutt, Holz, Metalle, Kunststoffe, Restabfall) müssen getrennt entsorgt werden.
  • Gefährliche Abfälle (wie Asbestzement, Teer, etc. sind von nicht gefährlichen Abfällen zu trennen.
  • Die Baurestmassen dürfen nur bewilligt (Baurecht, Naturschutzrecht, Forstrecht) für eine zulässige Baumaßnahme eingesetzt werden. Hat der Bauherr keine zulässige Verwendung für die  Baurestmassen, so müssen diese an einen befugten Entsorgungsbetrieb übergeben oder in einer Baurestmassendeponie entsorgt werden.

Nach Abschluss der Abbrucharbeiten muss das Formular „Mengenmeldung nach dem Gebäudeabbruch" an den BAV übermittelt werden. Die Daten müssen vom BAV an das Amt der OÖ. Landesregierung übermittelt werden. Sämtliche Gutachten, Fotodokumentationen und Entsorgungsnachweise müssen gemeinsam mit den dazugehörigen Belegen mindestens sieben Jahre lang aufbewahrt werden. Dies dient – im Fall einer Überprüfung durch das Zollamt – der Beweislage.

Weniger als 750 Tonnen Bau- oder Abbruchabfälle:

  • Darunter fallen beinahe alle Einfamilienbauten.
  • Es ist kein Rückbaukonzept und keine Stör- und Schadstofferkundung durch eine rückbaukundige Person erforderlich.
  • Mineralische Abfälle aus dem Abbruch können ohne analytische Untersuchung auf derselben Baustelle, auf der die Abfälle angefallen sind, bautechnisch verwertet werden,  sofern durch ein alternatives Qualitätssicherungssystem sichergestellt ist, dass diese weitgehend frei von Schad- und Störstoffen sind und auch keine sonstigen Verunreinigungen enthalten.

     

Mehr als 750 t Bau- oder Abbruchabfälle:

  • Ein Rückbaukonzept gemäß ÖNORM B 3151 und eine Schad- und Störstofferkundung durch eine rückbaukundige Person ist durchzuführen.
  • Vor einem Einbau der Baurestmassen ist eine chemische Analyse notwendig.
    Werden Vorschriften nach dem Altlastensanierungsgesetz nicht eingehalten, kann dies zu empfindlichen Strafen durch die Zollbehörde führen. Um dem vorzubeugen bietet der Bezirksabfallverband auch Beratungen an.

Hier finden Sie Infomaterial zum Download

Mengenmeldung nach dem Gebäudeabbruch Wels-Land

Förderung Mehrwegwickelsysteme

Förderung von Mehrwegwindeln in Wels-Land

Im Infoblatt erfahren Sie, warum Mehrwegwindeln

  • gut für die Babys und
  • besser für die Umwelt sind,
  • wie die Förderung funktioniert und
  • was moderne Wickelsysteme können

Die Fragen, was mit der schmutzigen Windel passiert, wie man diese am besten wäscht, welche unterschiedlichen Modelle es gibt und wo es diese zu kaufen gibt, beantwortet Ihnen am besten ein/e Stoffwindelberater/in aus der Region!

Infoblatt Mehrwegwindeln

Antragsformular für Mehrwegwindelförderung

Abfallvermeidung und -trennung bei Veranstaltungen und Festen

Abfallvermeidung bei Veranstaltungen und Festen

Der beste Abfall ist jener, der gar nicht erst entsteht!

Abfall lässt sich durch den Einsatz von Mehrwegprodukten in vielen Bereichen vermeiden, so auch bei Festen und Veranstaltungen. Seit dem 1. Jänner 2022 wurde daher gesetzlich festgelegt, dass bei Veranstaltungen, bestimmte Maßnahmen zur Abfallvermeidung erfüllt werden müssen.

Welche Veranstaltungen davon betroffen sind bzw. welche Maßnahmen der/die Veranstalter/in umsetzen muss, finden Sie in folgender Infobroschüre:

Infobroschüre Abfallvermeidung bei Veranstaltungen

Angebot des BAV Wels-Land für Feste und Veranstaltungen 

  • Verkauf von Kuchenboxen
  • Verleih von 4 Stk. mobilen Abfalltrenntürmen
  • Verleih von 2 Stk. 1100l-Glascontainer auf Rollen 
  • Verleih von Mehrwegbechern
  • Verleih von 10 Stk. Sackständern 

Infoblatt Verleihangebot des BAV Wels-Land

Gerne berät Sie die Abfallberatung des BAV Wels-Land individuell bei der Veranstaltungsplanung.

Regionales Abfallwirtschaftsprogramm