Neue Annahmegrenzen bei Altholz

20.12.2019

Aufgrund der steigenden Preisentwicklung bei der Altholzentsorgung, kann eine kostenfreie Annahme für Altholz aus dem Privatbereich nicht mehr durch die Abfallgebühr gedeckt werden. Deshalb tritt ab dem 01.01.2020 eine Mengenbegrenzung bei Altholz in Kraft.

Jeder Haushalt in Wels-Land verfügt nun über eine maximale Freimenge von 4m³ Altholz pro Jahr. Pro Anlieferung und Tag dürfen jedoch nur maximal 2 m³ ins ASZ gebracht werden.

Holzmöbel dürfen im ASZ ausschließlich zerlegt in den Altholzcontainern entsorgt werden. Außerdem erleichtert die vorzeitige Zerlegung die Mengenbestimmung vor Ort.

Alles oder Nichts

Bei der Anlieferung gilt das Alles-oder-Nichts-Prinzip: Ist die Anlieferung größer als 2 m³, ist nur eine Entsorgung im ASZ möglich, wenn die Übermenge nach den aktuellen Tarifen (derzeit 39,60 € pro m³) bezahlt wird, ansonsten kann die gesamte Anlieferung nicht angenommen werden.

Stoffliche & thermische Trennung

Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Novelle der Recyclingholzverordnung, in den ASZ Gunskirchen, Linden, Stadl-Paura & Thalheim bereits eine Trennung zwischen stofflichen und thermischen Altholz vorgenommen wird. Bitte halten Sie sich an die Anweisungen des ASZ-Personals.

Weitere Informationen erhalten Sie durch einen Anruf bei unserem Misttelefon: 07242/54060.

Foto Holzwand © pixabay.com

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