E-Zigarretten richtig entsorgen
18.10.2022
Grundregel: Geräte die Batterien enthalten niemals in den Restabfall werfen > Brandgefahr!
Einweg-E-Zigaretten können in den ASZ zu den sogenannten "Gerätebatterien" gegeben werden.
Nachfüllbare E-Zigaretten (ohne flüssiges Nikotin), dürfen in den ASZ zu den "Elektro-Kleingeräten" gegeben werden. Das flüssige Nikotin kann ebenfalls in den ASZ bei den Mitarbeitern abgegeben werden!
