Service und Infos für BürgerInnen
ASZ Profi APP
APP herunterladen - Umweltpunkte sammeln und gegen Prämien im ASZ einlösen!
Werde Teil unserer Umweltcommunity!
Es ist höchste Zeit vom ASZ-Besuch zu profitieren! Die OÖ Umwelt Profis der kommunalen Abfallwirtschaft haben sich für ASZ-Besucher etwas Besonderes einfallen lassen. Die ASZ Profi App! Diese App beinhaltet ein digitales Treueprogramm! Bringe deinen Abfall ins nächste ASZ und sammle Punkte! Diese können gegen tolle Prämien eingetauscht werden - so macht Abfalltrennung richtig Spaß!
Wie funktionierts?
Installiere die ASZ Profi App auf deinem Handy und registriere dich.
Aktiviere kurz vor dem ASZ-Besuch dein Bluetooth.
Checke im ASZ über die App ein - für jeden ASZ-Besuch erhältst du 10 Punkte (bei eingeschaltetem Bluetooth geht es automatisch).
Wenn du kostenpflichtigen Abfall im ASZ abgegeben hast, scanne über die ASZ Profi App einfach den auf der Rechnung befindlichen QR-Code ein. Pro 1 Euro werden dir 5 Punkte gutgeschrieben!
Wenn du Punkte einlösen willst: die gewünschte Prämie in der App auswählen, einem ASZ-Mitarbeiter am Handy zeigen und schon erhältst du deine Prämie!
So kannst du zusätzliche Punkte sammeln:
Freunde zur Nutzung der App einladen - plus 100 Punkte
Google Bewertung schreiben - plus 50 Punkte
Weitere Inhalte der App:
- News aus den ASZ
- Übersicht aller ASZ-Standorte samt Öffnungszeiten
- Tipps und Tricks zu allen Abfallarten
- Keine wichtigen Neuigkeiten mehr verpassen
- Kontakt zu deinem ASZ
Hier geht`s zum Infovideo:
© BAV Schärding
Die App im Store unter:
https://play.google.com/store/apps/details?id=at.umweltprofis.app&hl=de_AT
https://apps.apple.com/us/app/asz-profi/id1391139261
Nie wieder vergessen, die Abfalltonnen rechtzeitig rauszustellen
Mit der Abfall OÖ App der Umwelt Profis gehört das Vergessen, die Abfalltonnen rechtzeitig rauszustellen, der Vergangenheit an. Die App wurde entwickelt, um die individuellen Bedürfnisse der unterschiedlichen Regionen zu erfüllen und bietet eine Vielzahl an Funktionen, die das Leben erleichtern.
Kalenderfunktion: Mit der Abfall OÖ App haben Sie die volle Kontrolle über Ihre Abfallentsorgung. Entscheiden Sie selbst, ob Sie an bevorstehende Abfuhrtermine erinnert werden möchten und passen Sie die Einstellungen ganz nach Ihren Bedürfnissen an.
Trennhilfe: Nie mehr unsicher sein, welcher Abfall wohin gehört. Die Trennhilfe bietet schnelle und präzise Unterstützung, um sicherzustellen, dass Sie Ihren Abfall korrekt entsorgen.
Sammelplätze: Mit einer Kartenübersicht haben Sie den Überblick über Standorte der Altstoffsammelzentren, inklusive Öffnungszeiten, sowie dezentrale Sammelstellen für diverse Abfälle, Kompostieranlagen und ReVital-Shops.
Aktuelle News: Bleiben Sie stets informiert über abfallwirtschaftliche Neuigkeiten in Ihrem Bezirk. Mit regelmäßigen Updates halten wir Sie über wichtige Entwicklungen auf dem Laufenden.
Die Abfall OÖ App ist der perfekte Begleiter für alle, die Wert auf eine effiziente und umweltbewusste Abfallentsorgung legen. Laden Sie die App noch heute herunter und erleben Sie, wie einfach und bequem die Entsorgung von Abfällen sein kann. Machen Sie mit uns einen Schritt in Richtung einer saubereren Zukunft!
Die App ist erhältlich im Google Play Store, App Store, sowie in der HUAWEI AppGallery.
Informationen zum Gebäudeabbruch
(Stand Juni 2024)
Im Sinne der Ressourcenschonung sollen verwertbare Baurestmassen wiederverwendet und nicht deponiert werden. Mit 28.10.2016 ist die Novelle der Recyclingbaustoff-Verordnung in Kraft getreten. Diese zielt darauf ab, die Qualität von Abfällen aus Bau- und Abbruchtätigkeiten zu sichern und das Recycling zu fördern.
Sie legt Anforderungen für den Abbruch von Bauwerken fest, wie Schadstoff- und Störstofferkundung sowie einen geordneten Rückbau. Diese Maßnahmen verbessern die Eignung der Abfälle für die Herstellung von Recycling-Baustoffen. Die Verordnung enthält außerdem Vorgaben zur weiteren Behandlung von Bau- und Abbruchabfällen sowie Qualitätsstandards für Recycling-Baustoffe und deren Einsatzbereiche. So wird eine hohe Umweltqualität der Recycling-Baustoffe erreicht.
Vorgehensweise VOR DEM ABBRUCH:
Der/die Bauverantwortliche nformiert die Gemeinde über das geplante Abbruchvorhaben und erhebt die anfallenden Mengen bzw. den Rauminhalt:
Vor dem Abbruch hat immer der Ausbau von wiederverwendbaren Bauteilen und eine Schad- und Störstoffentfernung (z.B. Kamine, Eternit, ölverseuchte Böden, Tankraum,…) zu erfolgen.
Bei Fall 2 und 3 erfolgt nach Entfernung der Schad- und Störstoffe eine formlose Bestätigung des Freigabezustandes durch die rückbaukundige Person (bei > 750 t) oder die externe befugte Fachperson bzw. Fachanstalt (bei > 3.500 m3 Rauminhalt).
Planung: Vergabe an befugtes Unternehmen oder Eigenregie?
Alle bei einem Abbruch anfallenden mineralischen und nicht-mineralischen Materialien gelten als Abfälle und müssen ordnungsgemäß getrennt und entsorgt werden. Abfälle dürfen grundsätzlich nur an berechtigte Abfallsammler/-behandler übergeben werden, die über eine Erlaubnis für die entsprechende Abfallart verfügen. Nur bei Einhaltung gewisser Voraussetzungen dürfen sie als Recyclingbaustoffe vor Ort wiederverwendet werden.
Vergabe = Sorglos-Variante:
Mit dem Abbruchvorhaben und der Entsorgung der anfallenden Abfälle wird ein befugtes Unternehmen beauftragt. Dieses muss die gesetzlichen Vorgaben einhalten. Für den/die Bauverantwortliche bleibt nur die Sammlung und Aufbewahrung der Belege und Dokumentationen sowie die Bekanntgabe der Mengen an den Bezirksabfallverband Urfahr-Umgebung.
Eigenverwertung (von Beton oder mineralischem Bauschutt):
Eventuell erforderliche Bewilligungen müssen vor dem Einbau des Recyclingmaterials vorliegen. Informieren Sie sich rechtzeitig!
Das gewonnene Recyclingmaterial muss im Zuge derselben Baustelle oder auf einer Baustelle im eigenen Betrieb wieder eingesetzt werden. Eine Übergabe an andere Personen ist nicht erlaubt. Es wird wie folgt unterschieden:
Was ist unter einer ALTERNATIVEN QUALITÄTSSICHERUNG zu verstehen?
- Voraussetzung: Die Verwertungsabsicht (Schotterersatz) muss im Vordergrund stehen, nicht die Entledigungsabsicht.
- Das Recyclingmaterial muss für eine bauliche Maßnahme eingesetzt werden. Eine Geländeverfüllung ist keine bauliche Maßnahme.
- Schriftliche Bestätigung des Baumeisters über die bautechnische Eignung des Materials.
- Schriftliche Dokumentation eventueller Schad- und Störstoffe (z.B. Eternit, Kamin, Öltank usw.).
- Rückbau des Gebäudes und Entsorgung von Schad- und Störstoffen.
- Fotodokumentation des Gebäudes vor dem Abbruch, nach dem Rückbau und der baulichen Verwendung des Bauschutts.
Folgen einer Eigenverwertung ohne Qualitätssicherung
Der nicht ordnungsgemäße Einbau von Baurestmassen ist nach dem Abfallwirtschaftsgesetz untersagt und kann zu empfindlichen Strafen (Verwaltungsstrafverfahren derzeit: € 450 bis € 8.400) führen. Das Material muss wieder ausgegraben und erst recht kostenpflichtig entsorgt werden.
Zusätzlich hebt die Zollbehörde für einen Einbau von nicht qualitätsgesichertem Bauschutt einen Altlastenbeitrag (ALSAG) aktuell in Höhe von € 9,20/t und einen Strafzuschlag ein.
Abbruch
Bei Wiederverwertung des Materials als Recyclingbaustoff: Alle erforderlichen behördlichen Bewilligungen besorgen – diese müssen unbedingt vor dem Einbau vorhanden sein.
Der Abbruch eines Bauwerks hat immer als Rückbau (Gebäude entkernen = Herstellung des Rohbauzustandes) zu erfolgen. Alle Materialien, die die spätere Verwertung der mineralischen Abbruchmaterialien erschweren (Kamine, Eternit, Holz, Bodenbeläge, Fenster, Türstöcke, Installationen,…) werden entfernt.
TIPP: Alles mit Fotos dokumentieren!
Abfalltrennung auf der Baustelle
Die Abfalltrennung ist gesetzlich verpflichtend und das Vergraben oder Verbrennen von Abfällen ist strengstens verboten!
Bei Abbrüchen muss eine Abfalltrennung in mind. 7 Stoffgruppen erfolgen:
- Bodenaushubmaterial
- Mineralische Abfälle
- Ausbauasphalt
- Holzabfälle
- Metallabfälle
- Kunststoffabfälle
- Siedlungsabfälle
Desweiteren gilt:
Gefährliche Abfälle (z.B. alte asbestzementhaltige Fassaden- und Dachplatten, Mineraldämmstoffe, Teeranstriche, ölhaltige Estriche, …) sind vor Ort vorab abzutrennen.
Schad- (z.B. HFCKW-haltige Dämmstoffplatten) und Störstoffe (z.B. Gipsausbauten, Fußbodenbeläge) sind vorweg auszubauen/zu trennen.
Grundsätzlich hat diese Trennung vor Ort zu erfolgen und der/die Bauverantwortliche hat entsprechende Flächen und Einrichtungen (Container, Bigbags, Mulden) hierfür zur Verfügung zu stellen.
Eine durchdachte Abfalltrennung mit System spart Zeit und Geld!
Bitte beachten:
- Im ASZ können nur haushaltsübliche Mengen angenommen werden. Die Entsorgung eines kompletten Hauses ist im ASZ nicht möglich.
- Es gibt Mengenbeschränkungen für bestimmte Stoffe: Bauschutt, Heraklith & Gipskarton, Eternit, Altholz.
- Restabfall und größere Mengen sind bei Ihrem Entsorgungsfachbetrieb zu entsorgen.
- Für die gesetzlich verpflichtende Mengenmeldung muss ein Nachweis für den Verbleib (Rechnung) erbracht werden.
Weitere Infos zur Entsorgung von Bauabfällen unter der Rubrik "Abfallsysteme --> Bauabfälle"
Mengenmeldung nach dem Gebäudeabbruch
Vorgehensweise NACH DEM ABBRUCH:
Ab einer Gesamtabfallmenge von 100 t muss der/die Bauverantwortliche unverzüglich nach Abschluss der Abbrucharbeiten Art, Menge und Verbleib der abgebrochenen Baurestmassen dem Bezirksabfallverband Urfahr-Umgebung bekanntgeben.
Formular Mengenmeldung zum Download
Alle Dokumente (Fotodokumentation, Schad- und Störstofferkundung, Rückbaukonzept, Freigabebestätigung, alle Belege/Rechnungen, Wiegescheine, Bestätigungen - die die Übergabe von Abfällen an den jeweiligen Entsorger bestätigen, Kopie der Mengenmeldung an den BAV) sind von der/dem Bauverantwortlichen mind. 7 Jahre aufzubewahren und auf Verlangen der Behörde vorzulegen.
Abbruchberatung und weitere Informationen
Allgemeine Abbruchberatung: Bezirksabfallverband Urfahr-Umgebung
Christine Wuschko (07239/93001-14)Infos zu Bewilligungen: Bauamt der Gemeinde
Forst-, Naturschutz-, und Wasserrechts- und Gewerbeabteilung der Bezirkshauptmannschaft
Umweltrechtsabteilung beim Amt der OÖ LandesregierungInfos zu Recyclingbaustoffen und Recyclingfirmen: Baustoff Recycling Verband: www.brv.at
Infos zur ALSAG-Pflicht:Zollamt Linz: 050 233 565
Hinweis: Die betreffenden Gesetze wurden auszugsweise und sinngemäß wiedergegeben. Ein Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität kann daraus nicht abgeleitet werden.
Windelgutschein
Jedes gewickelte Kind benötigt bis zum Trockenwerden im Schnitt 6.000 Windeln. Bei der Verwendung von Wegwerfwindeln entspricht das mehr als einer Tonne Windelmüll pro Wickelkind. Stoffwindeln sind eine umweltfreundliche Alternative mit zahlreichen Vorteilen: nachhaltig und eine wichtige Müllvermeidungsmaßnahme, frei von Chemikalien und Duftstoffen und daher gesund für die empfindliche Babyhaut, kosteneffizient (Einsparung von 1.000 Euro Anschaffungskosten gegenüber Wegwerfwindeln).
Um speziell Jungfamilien bei der Anschaffung von Stoffwindeln finanziell zu unterstützen, hat der Verein WIWA den österreichischen Windelgutschein ins Leben gerufen. Dieses Förderprogramm erhält bereits breite Unterstützung von Fachhändlern, Abfallverbänden und vielen Gemeinden.
Wie funktioniert der Windelgutschein?
- Der Gutschein wird über die Heimatgemeinde oder dem BAV Urfahr-Umgebung ausgegeben.
- Eltern können den Gutschein bei teilnehmenden Fachhändlern oder online einlösen.
- Der Mindesteinkaufswert beträgt (seit 1. 1. 2024) 350 Euro für einen vollen Gutschein. Ein halber Gutschein (= halbe Fördersumme) kann ab einem Einkauf von 175 Euro eingelöst werden.
- Der BAV Urfahr-Umgebung beteiligt sich mit einer Fördersumme von 60 Euro bzw. 30 Euro („halber Gutschein“) .
- Der Fachhandel fördert den Windelgutschein derzeit mit 22 Euro bzw. 11 Euro.
- Die Fördersumme der teilnehmenden Gemeinden variiert, beträgt aber im Bezirk Urfahr-Umgebung zumeist 40 Euro bzw. 20 Euro („halber Gutschein“). Erkundigen Sie sich daher bitte bei Ihrer Heimatgemeinde.
Weitere Informationen bzw. alle gutscheinfähigen Händler und Marken finden Sie auf www.windelgutschein.at
Trennanleitungen in verschiedenen Sprachen
Abfalltrennen ist wichtig und richtig. Auch wenn es nicht das Thema Nr. 1 ist wenn es um Migration geht, ist es sinnvoll, bei Bedarf alle wichtigen Informationen übersichtlich und verständlich zur Verfügung zu stellen.
Abfalltrennblätter in verschiedenen Übersetzungen zum Download
"Meine Umwelt" zum Nachlesen
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Ausgabe 1, Oktober 2018
Ausgabe 2, April 2019
Ausgabe 3, Jänner 2020
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