Mehrweggebot für Veranstaltungen

23.05.2022

Seit 01. Jänner 2022 gilt die Mehrwegverpflichtung bei Veranstaltungen ab 300 Besucher:innen. Dadurch sollen die Abfallmengen bei der Ausgabe von Speisen und Getränken, durch den Einsatz von Mehrweggebinden, deutlich reduziert werden.

Geregelt wurde dies in § 4a Oö. AWG (Abfallwirtschaftsgesetz), wobei dieser sich nach dem Veranstaltungssicherheitsgesetz richtet. Das bedeutet, dass ab einer erwartbaren Besucher:innen- Anzahl von 300 Personen die Verwendung von Mehrwegbechern und Mehrweggeschirr und -besteck verpflichtend ist.

Zudem muss bei großen Veranstaltungen mit mehr als 2500 Besucher:innen ein Abfallkonzept vorgelegt werden. Werden bei Veranstaltungen Speisen und Getränke ausgegeben so gilt Folgendes:

  • Getränke, die in Mehrweggebinden in Oberösterreich erhältlich sind, müssen von Veranstalter:innen auch von Anbieter:innen, die ihre Getränke in Mehrwegflaschen und -fässern anbieten, bezogen werden.
     
  • Die Ausgabe von Getränken muss in Mehrweggebinden erfolgen (in Mehrwegbechern aus Kunststoff oder in Gläsern).
     
  • Speisen müssen in Mehrweggeschirr und mit Mehrwegbesteck, oder in einer "abfallwirtschaftlich gleichzuhaltenden Form", ausgegeben werden (bei Gefahrenpotential durch Gläser und Teller sind verschiedene Materialien in Abs. 2 geregelt - dies bedeutet auch Geschirr und Besteck aus nachwachsenden Rohstoffen sind in diesem Fall erlaubt).

Bei größeren Veranstaltungen mit erwartbaren Personenzahlen von 2500 und mehr muss ein Abfallkonzept erstellt werden. Achtung bei mehrtägigen Festen, denn hier ist die Besucher:innen- Anzahl aufzusummieren. Vorlagen für ein Abfallkonzept und genauere Informationen gibt es unter:

Land OÖ:
Land Oberösterreich - Mehrweg bei Veranstaltungen (land-oberoesterreich.gv.at)

Klimabündnis:
Klimabündnis Österreich (klimabuendnis.at)

Oder beim Bezirksabfallverband Urfahr-Umgebung:
office@bav-urfahr.at; 07239/93001

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