Kostenlose Abgabe von sperrigen Abfällen

19.12.2022

Neuerungen in den ASZ ab 2023

Ab dem kommenden Jahr können Privatpersonen ihren Sperrabfall in allen Altstoffsammelzentren im Bezirk UU kostenlos abgeben. Als letzter Bezirk in ganz OÖ wird diese gesetzliche Bestimmung nun auch bezirksweit bei uns umgesetzt. Diese Regelung gilt freilich nur für Anlieferungen aus privaten Haushalten. Gewerbliche Abfälle bleiben weiterhin kostenpflichtig.

Sperrabfall ist jener nicht-verwertbare Abfall, der aufgrund seiner Größe und Form nicht in den Restabfallbehälter passt (z.B.: Polstermöbel, Sofa, Teppiche, Matratzen, Sportgeräte, Planschbecken aus PVC, Badewanne aus Kunststoff). Kleine nicht-verwertbare Abfälle (kaputte Schuhe und Gummistiefel, kaputte Bälle und Sporttaschen, kleine Stofftiere) gehören in die Restabfalltonne bzw. können diese kostenpflichtig im ASZ als Restabfall abgegeben werden. Denn die Abgabe von Restabfallsäcken ist weiterhin kostenpflichtig um die Untergrabung der Restabfallsammlung ab Haushalt zu verhindern („Gebührensparer“ könnten ansonsten bei der Gemeinde die kleinste Restabfalltonne mit dem längsten Abhol-Intervall bestellen und dann jenen Restabfall, der nicht mehr in der Tonne Platz hat, kostenlos im ASZ entsorgen).

Im ASZ wird sehr genau kontrolliert, ob es sich bei den Abfällen tatsächlich um Sperrabfall handelt. Einfach trennbare Abfälle müssen weiterhin zerlegt und in die entsprechenden Behälter für Altstoffe gegeben werden. Lediglich der übriggebliebene Rest darf kostenlos in den Sperrabfallbehälter.

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