Feuerwerkskörper - ade

31.12.2019

Entsorgung von Feuerwerkskörpern und -resten

Die abgeschossenen Feuerwerkskörper sorgen wie jedes Jahr für Gesprächsstoff. Was für den einen zum Silvestervergnügen gehört, ist für den anderen eine Lärmbelästigung und Umweltverschmutzung. Auch die Entsorgung von übrig gebliebenen Böller, Raketen und Knaller sorgt immer wieder für Gesprächsstoff.

Viele Besitzer von Knallkörpern oder Raketen sind sich Ihrer Verantwortung oft nicht bewusst. Pyrotechnikartikel dürfen auf keinen Fall „irgendwo“ entsorgt oder abgelegt werden. Gelangen sie in unbefugte Hände, haftet der Besitzer für etwaige Folgeschäden.

Wohin mit Knallern und Raketen, darunter auch Blindgängern, die nach Silvester vielerorts herumliegen?

Sprengmittel, pyrotechnische Erzeugnisse und deren Abfälle dürfen gemäß dem Abfallwirtschaftsgesetz nicht im Altstoffsammelzentrum übernommen werden. Gleiches gilt für pyrotechnische Versager, also Blindgänger. Eine Entsorgung über den Restmüll ist ebenfalls nicht zulässig.

Knaller und Feuerwerksreste können dort, wo sie gekauft wurden, also beim Pyrotechnikverschleißer zurückgegeben werden, der ist in der Regel auch dazu verpflichtet. Wurden die Knallkörper bei einem mobilen Händler gekauft, kann man versuchen, es im Fachhandel bzw. bei „irgendeinem“ Pyrotechnikverschleißer zurückzugeben, der aber nicht verpflichtet ist, die Feuerwerkskörper zurück zu nehmen.

Herrenlose Blindgänger können auch bei der zuständigen Polizeidienststelle abgegeben werden.

Komplett ausgebrannte Karton- und Feuerwerksreste können laut Innenministerium nach einer vollständigen Auskühlung über den Restabfall entsorgt werden.

Der Verzicht von Feuerwerksraketen und Böllern zu Silvester schont nicht nur ihre Geldbörse, sondern auch die Umwelt und beschert den Tieren in Natur und Haushalt eine angst- und stressfreie Silvesternacht.