Maskenpflicht, Sicherheitsabstand und nur das Notwendigste

14.04.2020

Die acht ASZ im Bezirk Ried stehen ab Dienstag, 14. April wieder zu den
regulären Öffnungszeiten zur Verfügung.

Mit Hinweis auf die Ausgangsbeschränkungen wird gebeten, die ASZ weiterhin nur für
unbedingt notwendige und unaufschiebbare Entsorgungen zu nutzen!

Die Einfahrt wird weiterhin per Blockabfertigung geregelt.
Es kann dementsprechend immer wieder zu längeren Wartezeiten und auch Abweisungen
(z.B. bei Warteschlangen kurz vor der Mittagspause und vor Betriebsschluss) kommen.

  • Am gesamten ASZ-Betriebsgelände herrscht Maskenpflicht.
  • Die Kunden müssen einen eigenen Mund-Nasen-Schutz mitbringen und ihn verwenden.

Der Mindestabstand von einem Meter muss eingehalten werden, auch in der ASZ-Annahmehalle.
Bitte warten Sie mit der Entsorgung Ihrer Kunststoffverpackungen o.ä., bis der jeweilige Behälter frei ist -
zu Ihrem eigenen Schutz und zum Schutz Ihrer Mitmenschen!

Mit zwei Ausnahmen können wieder sämtliche Stoffe in den ASZ abgegeben werden:

  • keine Flohmarkt- und ReVitalwaren
  • keine Alttextilien (Hier gibt es durch die Coronakrise große Absatzprobleme in ganz Europa!)

Vermeiden Sie unbedingt die Anlieferung von unsortierten Entrümpelungs- oder Baustellenfuhren
bzw. Großmengen mit längerem Sortieraufwand!

Noch ein dringlicher Hinweis: Bringen Sie Ihre Altstoffe & Verpackungen gut  vorsortiert mit,

  • um die Entsorgung rasch durchführen zu können und
  • die maximale Aufenthaltszeit im ASZ von 15 Minuten nicht zu überschreiten.

DOWNLOAD - Kundeninformation zum derzeitigen ASZ-Betrieb