Gelber Sack: Was darf hineinen und was nicht?

04.02.2020

Seit der Einführung des Gelben Sackes treten vermehrt Fragen auf, was genau mit dem Gelben Sack entsorgt werden darf und was nicht.

Allgemeines

Im Gelben Sack dürfen nur LEICHTVERPACKUNGEN gesammelt und entsorgt werden. Darunter fallen:

  • Verpackungen aus Kunststoffen
  • Verpackungen aus Verbundstoffen
  • Verpackungen aus Holz
  • Verpackungen aus Textil
  • Verpackungen aus Keramik

 Die gesammelten Verpackungen werden in eine Sortieranlage transportiert und dort mechanisch bzw. händisch sortiert.

Abfälle, die fälschlicherweise in den Gelben Sack geworfen wurden (= Fehlwurf), müssen separat aussortiert und verwertet werden. Dies erschwert die Sortierung und verteuert den gesamten Ablauf. Werden über den Gelben Sack zu viele Fehlwürfe entsorgt, wird die Gemeinde und letztendlich Sie zusätzlich zur Kasse gebeten!

 
 
Fehlwürfe lassen sich aber leicht durch eine einfache Frage vermeiden!

Wollen Sie etwas in den Gelben Sack werfen, stellen Sie sich folgende Frage:

Ist das, was ich wegwerfen möchte, eine Verpackung?
War damit etwas verpackt?

 
 
Was darf nun konkret in den Gelben Sack und was nicht?

Die folgende Aufstellung beinhaltet Beispiele von Abfällen, die in den Gelben Sack dürfen bzw. nicht dürfen (kein Anspruch auf Vollständigkeit!):