Abfall APP

Nie wieder vergessen, die Abfalltonnen rechtzeitig rauszustellen

Mit der Abfall OÖ App der Umwelt Profis gehört das Vergessen, die Abfalltonnen rechtzeitig rauszustellen, der Vergangenheit an. Die App wurde entwickelt, um die individuellen Bedürfnisse der unterschiedlichen Regionen zu erfüllen und bietet eine Vielzahl an Funktionen, die das Leben erleichtern.

 

Kalenderfunktion: Mit der Abfall OÖ App haben Sie die volle Kontrolle über Ihre Abfallentsorgung. Entscheiden Sie selbst, ob Sie an bevorstehende Abfuhrtermine erinnert werden möchten und passen Sie die Einstellungen ganz nach Ihren Bedürfnissen an.

Trennhilfe: Nie mehr unsicher sein, welcher Abfall wohin gehört. Die Trennhilfe bietet schnelle und präzise Unterstützung, um sicherzustellen, dass Sie Ihren Abfall korrekt entsorgen.

Sammelplätze: Mit einer Kartenübersicht haben Sie den Überblick über Standorte der Altstoffsammelzentren, inklusive Öffnungszeiten, sowie dezentrale Sammelstellen für diverse Abfälle, Kompostieranlagen und ReVital-Shops.

Aktuelle News: Bleiben Sie stets informiert über abfallwirtschaftliche Neuigkeiten in Ihrem Bezirk. Mit regelmäßigen Updates halten wir Sie über wichtige Entwicklungen auf dem Laufenden.

Die Abfall OÖ App ist der perfekte Begleiter für alle, die Wert auf eine effiziente und umweltbewusste Abfallentsorgung legen. Laden Sie die App noch heute herunter und erleben Sie, wie einfach und bequem die Entsorgung von Abfällen sein kann. Machen Sie mit uns einen Schritt in Richtung einer saubereren Zukunft!

Die App ist erhältlich im Google Play Store, App Store, sowie in der HUAWEI AppGallery.

Hier geht’s zum Download

Trennen im Haushalt

Trennanleitung

Oft ist es gar nicht so einfach, seine Abfälle richtig zu trennen - schließlich gibt es vor allem bei den Verpackungen viele verschiedene Materialien, Formen und Zusammensetzungen. Für alle, die es ganz genau wissen wollen, haben wir die Detailinfos in unserer Datenbank "Profis wissen was" abgespeichert.

Für alle, die die wichtigsten Informationen auf einen Blick zusammengefasst nachlesen wollen, haben wir das Wichtigste in der folgenden Übersicht aufgelistet. Hier auch zum Download.

Bioabfall richtig sammeln

Was gehört in den Bio-Eimer?

Das gehört in den Bio-Eimer

  • Obst- und Fruchtschalen (ohne Kunststoff-Aufkleber!)
  • Gemüseabfälle
  • Verdorbene Lebensmittel ohne Verpackung (z.B. Gurken ohne Folie)
  • Speisereste
  • Eierschalen
  • Verrottbare Kaffeefilter, Teebeutel
  • Restinhalte von Dosen und Gläsern (nicht flüssig!)
  • Federn, Haare
  • Papierservietten, Küchenrollen-Papier in Kleinmengen

Das gehört NICHT in den Bio-Eimer

  • Flüssigkeiten
  • Speiseöl, Marinaden
  • Fleischreste
  • Knochen (größer als Fingerdick)
  • Blumen ohne Draht und Töpfe
  • Teebeutel aus Kunststoff, Alufolie
  • Sogenannte „kompostierbare“ Verpackungen
  • Plastiksackerl
  • Netze von Obst und Gemüse
  • Staubsaugerbeutel
  • Asche
  • Kehrricht
  • Zigarettenstummel
  • Windel
  • Katzenstreu, Hundekot

  • Fleischabfälle oder verdorbenes Fleisch aus der Gefriertruhe mitsamt der Verpackung zur Tierkörpersammelstelle bringen und nicht im Bio-Eimer entsorgen.
  • „Kompostierbare“ Verpackungen kommen in den gelben Sack, nicht in den Bio-Eimer.
  • Katzenstreu und Hundekot gehören in den Restmüll.

Tipps für die optimale Vorsammlung

  • Bio-Eimer mit Deckel verwenden – empfohlene Bio-Eimer sind im ASZ und/oder am Gemeindeamt erhältlich.
  • Bio-Eimer mit Zeitungspapier auslegen oder Maisstärkesäcke verwenden
  • Küchenabfälle NICHT im Plastiksackerl sammeln
  • In den ASZ und/oder Gemeindeämtern werden verrottbare Maisstärkesäcke angeboten, welche beim Kompostierprozess schnell und gut verrotten, was für im Handel erhältliche Bio-Kunststoffsäcke leider oft nicht zutrifft.
  • möglichst trocken sammeln & keine flüssigen Abfälle (wie z. B. Suppen, Saucen etc.) einbringen
  • Bio-Eimer regelmäßig ausleeren und auswaschen

Tipps für die Bereitstellung des Bio-Eimers zur Abholung

  • Einlegesäcke vom Rand des Bio-Eimers lösen und nicht zubinden oder verknoten!
  • Halten Sie die Bio-Eimer verschlossen!
  • Mehrere Bio-Eimer an geeigneten Sammelplätzen zusammenstellen.
  • Eimer und Deckel mit Namen und Adresse kennzeichnen.
  • Sollte der Bio-Eimer Fehlwürfe enthalten, wird dieser nicht entleert.

Sammelstellen für tierische Abfälle

Für die Entsorgung von Tierkörpern und tierischen Abfällen wurden vom Bezirksabfallverband Freistadt in Zusammenarbeit mit der TKV OÖ und den Gemeinden spezielle Sammelbehälter aufgestellt. Die Abgabe ist jederzeit möglich.

  • Entsorgung von Kleinmengen (bis 35 kg) an
  • tierischen Abfällen
  • Fleischabfälle und verdorbenen Lebensmitteln (Gefriergut)
  • Haus- bzw. landwirtschaftlichen Nutztieren

Standplätze: Kläranlagen: Freistadt, Königswiesen, Pregarten und Unterweißenbach; ASZ Leopoldschlag; Heizwerk Liebenau; Bad Zell (Brawinkl 24); Fleischerei Piber St. Leonhard (Langfirling), beim Gemeindeamt St. Oswald

Baurestmassen / Abbruchmeldung

Gebäudeabbruch - was tun?

Im Sinne der Ressourcenschonung sollen verwertbare Baurestmassen wiederverwendet und nicht deponiert werden. Mit 28.10.2016 ist die Novelle der Recyclingbaustoff-Verordnung in Kraft getreten. Damit ergeben sich Änderungen bei Gebäudeabbrüchen, die nach diesem Datum bewilligt wurden.

Grundsätzlich gilt:

  • Der Gebäudeabbruch muss beim Gemeindeamt angezeigt werden.
  • Das Bauwerk ist zu entkernen (Herstellung des Rohbauzustandes).
  • Die anfallenden Abfallarten (z.B. Bauschutt, Holz, Metalle, Kunststoffe, Restabfall) müssen getrennt entsorgt werden.
  • Gefährliche Abfälle (wie Asbestzement, Teer, etc. sind von nicht gefährlichen Abfällen zu trennen.
  • Die Baurestmassen dürfen nur bewilligt (Baurecht, Naturschutzrecht, Forstrecht) für eine zulässige Baumaßnahme eingesetzt werden. Hat der Bauherr keine zulässige Verwendung für die  Baurestmassen, so müssen diese an einen befugten Entsorgungsbetrieb übergeben oder in einer Baurestmassendeponie entsorgt werden.

Nach Abschluss der Abbrucharbeiten muss das Formular „Mengenmeldung nach dem Gebäudeabbruch" an den BAV übermittelt werden. Die Daten müssen vom BAV an das Amt der OÖ. Landesregierung übermittelt werden. Sämtliche Gutachten, Fotodokumentationen und Entsorgungsnachweise müssen gemeinsam mit den dazugehörigen Belegen mindestens sieben Jahre lang aufbewahrt werden. Dies dient – im Fall einer Überprüfung durch das Zollamt – der Beweislage.

Weniger als 750 Tonnen Bau- oder Abbruchabfälle:

  • Darunter fallen beinahe alle Einfamilienbauten.
  • Es ist kein Rückbaukonzept und keine Stör- und Schadstofferkundung durch eine rückbaukundige Person erforderlich.
  • Mineralische Abfälle aus dem Abbruch können ohne analytische Untersuchung auf derselben Baustelle, auf der die Abfälle angefallen sind, bautechnisch verwertet werden,  sofern durch ein alternatives Qualitätssicherungssystem sichergestellt ist, dass diese weitgehend frei von Schad- und Störstoffen sind und auch keine sonstigen Verunreinigungen enthalten.

     

Mehr als 750 t Bau- oder Abbruchabfälle:

  • Ein Rückbaukonzept gemäß ÖNORM B 3151 und eine Schad- und Störstofferkundung durch eine rückbaukundige Person ist durchzuführen.
  • Vor einem Einbau der Baurestmassen ist eine chemische Analyse notwendig.
    Werden Vorschriften nach dem Altlastensanierungsgesetz nicht eingehalten, kann dies zu empfindlichen Strafen durch die Zollbehörde führen. Um dem vorzubeugen bietet der Bezirksabfallverband auch Beratungen an.

Hier finden Sie Infomaterial zum Download

Restabfall

Was gehört in den Restabfall

Grundsätzlich gehören in den Restabfall nur all jene Abfälle, die nicht sinnvoll verwertet werden können, also die nicht getrennt gesammelt werden können, die frei von gefährlichen Inhaltsstoffen sind und die in den Abfallbehälter passen. Die Restabfallentsorgung ist im Gegensatz zur getrennten Sammlung kostenpflichtig. Folglich kann durch eine konsequente Abfallvermeidung und eine sortenreine Abfalltrennung das Restabfallaufkommen reduziert werden. Das würde in Folge eine deutliche Kostenersparnis für das gesamte System bedeuten.

Geringere Kosten durch recycelte Rohstoffe

Sortenrein getrennte Stoffe werden für die Herstellung von Produkten weiterverwendet und sind wertvolle Sekundärrohstoffe. Diese Weiterverwertung der getrennten Stoffe verringert die Gesamtkosten für die Abfallentsorgung.

Das bedeutet zwar nicht, dass die Abfallgebühr aus diversen Gründen nicht auch ansteigen kann, aber: Würden wir alles in eine Restabfalltonne werfen, wäre das nicht nur eine besonders unökologische, sondern auch die teuerste Variante, um unsere Abfälle zu entsorgen.