Kundmachung

06.12.2022

Beschluss des Voranschlages 2023

Im Sinne des § 76 Abs. 3 der OÖ. Gemeindeordnung 1990 wird hiermit kundgemacht, dass die Verbandsversammlung des BAV Eferding in der am 29.11.2022 abgehaltenen Sitzung den Voranschlag 2023 beschlossen hat.

Der von der Verbandsversammlung des Bezirksabfallverbandes Eferding beschlossene Voranschlag liegt von heute an durch zwei Wochen in der Geschäftsstelle des Bezirksabfallverbandes Eferding öffentlich auf und kann während der Geschäftsstunden eingesehen werden.

Kundmachung Voranschlag

Mittelfristiger Finanzplan 2023-2027

Voranschlag 2023