Kundmachung

05.12.2023

Einsichtnahme Voranschlag 2024

Im Sinne des § 76 Abs. 3 der OÖ. Gemeindeordnung 1990 wird hiermit kundgemacht, dass die Verbandsversammlung des BAV Eferding in der am 28.11.2023 abgehaltenen Sitzung den Voranschlag 2024 beschlossen hat.

Der von der Verbandsversammlung des Bezirksabfallverbandes Eferding beschlossene Voranschlag liegt von heute an durch zwei Wochen in der Geschäftsstelle des Bezirksabfallverbandes Eferding öffentlich auf und kann während der Geschäftsstunden eingesehen werden.

Kundmachung des Anschlages

Voranschlag 2024

MFP 2024-2028