Neue EU-Vorschriften für die Reparatur von Elektrogeräten

19.05.2021

Für bestimmte neue Elektrogeräte wie Waschmaschinen, Geschirrspüler, Bildschirme & Kühlgeräte gelten ab 1. März in ganz Europa folgende Anforderungen hinsichtlich der Reparatur:

  • Ersatzteile müssen noch lange nach dem Kauf lieferbar sein. Mindestens sieben Jahre nach dem Kauf von Kühlgeräten, 10 Jahren nach dem Kauf von Waschmaschinen.
  • Ersatzteile müssen innerhalb von 15 Tagen geliefert werden.
  • Hersteller müssen dafür sorgen, dass Ersatzteile mit gängigen Werkzeugen ausgetauscht werden können, ohne das entsprechende Gerät dabei dauerhaft zu beschädigen.
  • Nicht für die Sicherheit relevante Ersatzteile muss der Verbraucher selbst kaufen können wie z.B. Türgriffe oder Türscharniere. Fachlich kompetente Reparateure sollen auch sicherheitsrelevante Ersatzteile kaufen können.
  • Hersteller müssen Verbrauchern online eine Liste mit den erhältlichen Ersatzteilen zur Verfügung stellen.
  • Fachlich kompetenten Reparateuren und Verbrauchern müssen entsprechende Reparaturanleitungen zu Verfügung gestellt werden.

 

Weiters müssen Verbraucher bereits beim Kauf informiert werden, welche Mängel auftreten können, ob bzw. wie das Gerät repariert werden kann und welche Kosten dabei entstehen können.

 

Foto: Blue Elephant Photography