Keine Annahme von Feuerwerkskörpern im ASZ

06.12.2019

Näheres finden Sie hier:

Das Jahr neigt sich dem Ende zu und jedes Mal nach dem Jahreswechsel fragen sich viele:

„Wohin mit abgeschossenen Feuerwerkskörpern und Blindgängern?“

 

Nicht ins ASZ!

Altstoffsammelzentren dürfen ausnahmslos keine abgeschossenen Feuerwerkskörper, Abschussbatterien und pyrotechnischen Versager, also Blindgänger, annehmen, da diese per Gesetz kein Abfall sind.

Blindgänger – zurück zum Verkäufer!

Bei pyrotechnischen Versagern ist der Verkäufer verpflichtet diese zurückzunehmen. Ist dieser nicht mehr auffindbar (mobile Händler), könnte man eine Retournierung bei „irgendeinem“ Pyrotechnikhändler versuchen, verpflichtet ist dieser jedoch nicht diese anzunehmen. Beim Einkauf, sollte dies bereits angedacht werden.

Nur komplett ausgebrannte Karton- und Feuerwerksreste dürfen nach einer vollständigen Auskühlung über den Hausmüll entsorgt werden.

 

Generell empfiehlt es sich, nur so viele Feuerwerkskörper zu kaufen, wie auch tatsächlich verwendet werden.

Wahre Umweltprofis verzichten jedoch generell auf den Kauf von Feuerwerkskörpern!