Probebetrieb im ASZ Rohrbach

23.07.2018

Altholz wird in zwei Fraktionen getrennt

Das Recycling von Altholz in der Holzwerkstoffindustrie wird in der Recyclingholzverordnung (RecyclingholzV, BGBl. II Nr. 160/2012 idF BGBl. II Nr. 178/2018) geregelt. Durch diese Verordnung soll ein für Mensch und Umwelt schadloses Recycling von geeignetem Altholz und die Vermeidung einer Schadstoffanreicherung im Produktkreislauf erreicht werden.

Wir versuchen derzeit im ASZ Rohrbach, bereits beim Anfall des Altholzes auf eine getrennte Sammlung der verschiedenen Altholzqualitäten zu achten. Die Quellensortierung ist deswegen von entscheidender Bedeutung, da diese eine Grundvoraussetzung darstellt, um eine ausreichende Qualität der für das Recycling vorgesehenen Altholzfraktionen erreichen zu können.

Wird Altholz in diesen beiden Gruppen vorsortiert gesammelt, ist eine bessere stoffliche Verwertung möglich:

Wir ersuchen im Ihr Verständnis, bei Unklarheiten fragen Sie bitte unsere Mitarbeiter im ASZ Rohrbach!