Einheitliche Annahmekriterien in den ASZ

26.08.2025

In den ASZ gelten ab 1. September 2025 einheitliche Annahmekriterien und Preislisten vor allem für Abfälle aus dem Baubereich – für mehr Klarheit, weniger Diskussionen und ein faires System für alle.

Warum gibt es überhaupt Gebühren? Abfälle, die nicht haushaltsüblich sind – z. B. große Mengen, Bauschutt oder Sondermaterialien – verursachen Aufwand und Kosten in der Entsorgung. Deshalb gibt es hier klar geregelte Gebühren. Kleinmengen, wie sie in jedem Haushalt anfallen, sind in vielen Fällen weiterhin kostenlos.

Warum braucht es das? Die Entsorgungsmengen steigen – vor allem durch Umbauten, Renovierungen und private Bauvorhaben. Immer öfter landen große Mengen kostenpflichtiger Fraktionen im ASZ – bisher oft ohne einheitliche Regelung. Manche haben das bewusst ausgenutzt, andere waren einfach unsicher. Damit das System funktioniert, braucht es klare Regeln.

Was bleibt kostenlos? Haushaltsübliche Mengen an Siedlungsabfällen – wie Altstoffe, Problemstoffe oder Möbelstücke – können weiterhin kostenlos abgegeben werden, finanziert über die Abfallgebühr und Stofferlöse.

Was kostet künftig? Bauabfälle (z. B. Parkettboden, Baustyropor, Abbruchholz) sind ab sofort grundsätzlich kostenpflichtig – unabhängig vom Container. Dabei gelten klare Freimengen (z. B. 60 Liter bei Sonstigen Bauabfällen, 1 m³ bei Abbruchholz).

Alle Annahmekriterien und Preise findest du hier zum Download.

 

Beispiele zur Veranschaulichung:

Sperrabfallcontainer:

  • Siedlungsabfälle, bis 3 m³ kostenlos → Gartenmöbel, Schi, Teppiche, Polstermöbel, Vorhänge, …
  • Sonstige Bauabfälle, kostenpflichtig (Freimenge 60 l pro Tag) → Baustyropor mit Anhaftungen, Dachpappe, Malerfolien, Teppichböden, Rohrstücke/Schläuche aus Kunststoff, Sandwichpaneele, …

Altholzcontainer:

  • Siedlungsabfälle, kostenlos → Holzmöbel, Holzschränke, Holzpaletten und -steigen, ...
  • Bauabfälle, kostenpflichtig (Freimenge 1 m³ pro Tag) → Parkettboden, Abbruchholz (z. B. Schalung, Gartenhütte, Zaun, ...)

 

Wichtig: Bei Rückfragen ist der Bezirksabfallverband Rohrbach Ansprechpartner – nicht das ASZ-Personal.