Vorgehensweise für Bauherrn

Was tun vor Gebäudeabbrüchen?

Die Vorgehensweise bei Gebäudeabbrüchen (auch Sanierungen und Teilabbrüchen) ist seit 1.1.2016 durch die Recycling-Baustoff-Verordnung geregelt. Diese Verordnung wurde mit 28.10.2016 novelliert.  
In der Verordnung ist neben dem Rückbau, der Trennung der Abbruchmaterialien, der Entsorgung von Schad- und Störstoffen bis hin zur Erzeugung von Recyclingbaustoffen alles zum Thema Abbruch und Abfällen auf Baustellen geregelt.

Die wichtigsten Informationen zum Thema Gebäudeabbruch finden Sie auf unserem Infoblatt.
Sollten Sie einen Gebäudeabbruch planen, melden Sie sich bitte davor bei uns zu einer kostenlosen, umfassenden Beratung.
BAV Ried, DI Sonja Glatzel, Tel 07752/81770-14 oder E-Mail: sonja.glatzel(at)bav-ried.at

 

Meldeverpflichtung

Formular für die Mengenmeldung

Nach Abschluss der Abbrucharbeiten müssen die angefallenen Baurestmassen (gemäß § 21 Abs. 2 Oö. AWG 2009) nach Abfallart und Menge im Formular „Mengenmeldung nach dem Gebäudeabbruch“ eingetragen und an den Bezirksabfallverband Ried übermittelt werden. Dann erfolgt die Weiterleitung an das Land OÖ.

Nach korrektem Ausfüllen und Übermitteln an den BAV haben Sie die Meldepflicht nach AWG 2009 erfüllt! Der Baurestmassenmeldung sind keine Belege anzuschließen (Rechnungen, Wiegescheine, Bestätigungen). Aus abgabe- und abfallrechtlichen Gründen müssen diese Belege jedoch 7 Jahre aufbewahrt werden.