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Wohin mit Knallern und Raketen?

02.01.2019

Das fragen sich nach Silvester viele. Darunter gibt es auch Blindgänger, die nach der Silvesternacht vielerorts herumliegen. Die Frage ist selbst für Experten gar nicht so einfach zu beantworten.

Rich­ti­ge Ent­sor­gung von Feu­er­werks­res­ten

Der Ver­käu­fer ist ge­setz­lich ver­pflich­tet „Feu­er­werks­res­te“ zu­rück­zu­neh­men. Bei einem Ein­kauf bei mo­bi­len Händ­lern kön­nen die Reste auch bei „ir­gend­ei­nem“ Py­ro­tech­nik­ver­schlei­ßer zu­rück­ge­ge­ben wer­den, der aber nicht ver­pflich­tet ist.

Alt­stoff­sam­mel­zen­tren dür­fen aus­nahms­los keine py­ro­tech­ni­schen Ab­fäl­le und keine in­tak­ten Feu­er­werks­kör­per oder py­ro­tech­ni­sche Ver­sa­ger, also Blind­gän­ger, an­neh­men.

Ge­fahr in Ver­zug

Bei py­ro­tech­ni­schen Ge­gen­stän­den, die her­ren­los sind oder wenn Ge­fahr in Ver­zug be­steht, ist die Po­li­zei zu­stän­dig und über­nimmt diese Dinge.

Ent­sor­gung über den Re­st­ab­fall

Kom­plett aus­ge­brann­te Kar­ton- und Feu­er­werks­res­te kön­nen laut In­nen­mi­nis­te­ri­um nach einer voll­stän­di­gen Aus­küh­lung über die Re­st­ab­fall­ton­ne beim Haus ent­sorgt wer­den.

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