Fleischabfälle bei den öffentlichen TKV Sammelstellen entsorgen!

13.01.2023

Aus gegebenem Anlass möchten wir Sie wieder darüber in Kenntnis setzen, dass die Ablagerung von Abfällen in der Natur illegal ist.

Den rechtlichen Rahmen bildet § 15 Abs. 3 AWG 2002, wonach Abfälle außerhalb von hierfür genehmigten Anlagen (Z 1) oder für die Sammlung oder Behandlung vorgesehenen geeigneten Orten (Z 2) nicht gesammelt, gelagert oder behandelt werden dürfen.

Wiesen- und Waldflächen stellen keine geeigneten bzw. genehmigten (Zwischen-) Lager dar, wodurch das Entsorgen von Abfällen als illegale Ablagerung anzusehen ist.  

Laut Abfallwirtschaftsgesetz liegt der Strafrahmen für illegale Ablagerungen zwischen 450 bis 8500 Euro und bei gefährlichen Abfällen bis zu 41.000 Euro.

Solche Fleischabfälle - siehe Fotos anbei - welche unlängst entlang der Naarn illegal entsorgt wurden, können mit der Verpackung bei den rund um die Uhr zugänglichen öffentlichen Sammelstellen der Tierkörperverwertung kostenlos entsorgt werden.

TKV-Sammelstellen in Ihrer Nähe:

  • ASZ Perg
  • ASZ Schwertberg
  • Bauhof Mauthausen
  • Sammelinsel Baumgartenberg
  • Gemeindeamt Klam
  • GH Schiefer Bad Kreuzen
  • Gemeindeamt Pabneukirchen
  • Kläranlage Grein
  • Kastenhofer Dimbach
  • Gemeindeamt St. Nikola
  • Fleischerei Sengstbratl St. Georgen am Walde
  • Kläranlage Waldhausen

Fotos: Gerhard Ebner (Facebook)

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