ASZ Betrieb: Maskenpflicht nur mehr in geschlossenen Räumen

05.07.2021

Mit 1. Juli sind im ASZ-Bereich weitere Lockerungsmaßnahmen in Kraft getreten

  • Die Abstands- und Flächenregel wird aufgehoben.
  • Die Maskenpflicht in der Annahmehalle entfällt, solange die Hallentore dauerhaft geöffnet sind.
  • Ein Mund-Nasen-Schutz ist nur mehr in geschlossenen Räumen (z.B. im Büro) zu tragen.