Abfall APP

Nie wieder vergessen, die Abfalltonnen rechtzeitig rauszustellen

Mit der Abfall OÖ App der Umwelt Profis gehört das Vergessen, die Abfalltonnen rechtzeitig rauszustellen, der Vergangenheit an. Die App wurde entwickelt, um die individuellen Bedürfnisse der unterschiedlichen Regionen zu erfüllen und bietet eine Vielzahl an Funktionen, die das Leben erleichtern.

 

Kalenderfunktion: Mit der Abfall OÖ App haben Sie die volle Kontrolle über Ihre Abfallentsorgung. Entscheiden Sie selbst, ob Sie an bevorstehende Abfuhrtermine erinnert werden möchten und passen Sie die Einstellungen ganz nach Ihren Bedürfnissen an.

Trennhilfe: Nie mehr unsicher sein, welcher Abfall wohin gehört. Die Trennhilfe bietet schnelle und präzise Unterstützung, um sicherzustellen, dass Sie Ihren Abfall korrekt entsorgen.

Sammelplätze: Mit einer Kartenübersicht haben Sie den Überblick über Standorte der Altstoffsammelzentren, inklusive Öffnungszeiten, sowie dezentrale Sammelstellen für diverse Abfälle, Kompostieranlagen und ReVital-Shops.

Aktuelle News: Bleiben Sie stets informiert über abfallwirtschaftliche Neuigkeiten in Ihrem Bezirk. Mit regelmäßigen Updates halten wir Sie über wichtige Entwicklungen auf dem Laufenden.

Die Abfall OÖ App ist der perfekte Begleiter für alle, die Wert auf eine effiziente und umweltbewusste Abfallentsorgung legen. Laden Sie die App noch heute herunter und erleben Sie, wie einfach und bequem die Entsorgung von Abfällen sein kann. Machen Sie mit uns einen Schritt in Richtung einer saubereren Zukunft!

Die App ist erhältlich im Google Play Store, App Store, sowie in der HUAWEI AppGallery.

Hier geht’s zum Download

Trennen im Haushalt

Trennanleitung Bezirk Wels-Land

Entsorgung von Abfällen in der Corona-Krise

Mit Abfällen aus Haushalten, in denen Personen am Coronavirus erkrankt sind oder der Verdacht einer Infektion besteht (Quarantäne), soll wie folgt umgegangen werden:

Abfälle, die eventuell mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) kontaminiert sind, sollten unter Beachtung bestimmter Vorsichtsmaßnahmen gemeinsam mit dem Restmüll entsorgt werden. Solche Abfälle dürfen nicht den Sammelsystemen für die getrennte Erfassung von Wertstoffen (z.B. Papiertonne, Biotonne, gelber Sack) zugeführt werden. Nur Glasabfälle können wie bisher getrennt entsorgt werden.
Alle anderen Haushalte entsorgen ihre Abfälle aus dem Haushalt wie bisher – also getrennt.

Infoblatt Entsorgung von Corona-Abfällen

Sammlung im Altstoffsammelzentrum

ASZ und ASI - das Meiste kostenlos, aber nicht alles!

Der überwiegende Teil an Stoffen, die ins Altstoffsammelzentrum oder zur Altstoffsammelinsel gebracht werden, kann kostenlos abgegeben werden: alle getrennt gesammelten Verpackungen, alle Elektroaltgeräte und Batterien, alle Problemstoffe und fast alle Altstoffe.

Kostenpflichtig sind derzeit Altreifen, Mineralischen Bauschutt und Baurestmassen, Mineralfasern und Asbestzement sowie Altholz (oberhalb der Freigrenze), alte, verbaute XPS-Dämmplatten, Photovoltaik-Module, Restabfall und Sperrige Abfälle aus dem Baubereich.

Unter den letzten Punkt fallen einerseits neue XPS-Dämmplatten, Vliese, verschmutzte Folien oder Fassadenteile. Andererseits sind auch Abfälle aus Haus und Garten, die bei Renovierungsarbeiten anfallen, zu bezahlen. Das betrifft beispielsweise Tapeten und Teichfolien.

Bei allen ASZ mit Möglichkeit zur Grün- und Strauchschnittannahme ist auch die Abgabe von Wurzelstöcken kostenpflichtig.

Formular für Fremdanlieferungen im ASZ

Infoblatt Mineralwolle

Baurestmassen / Abbruchmeldung

Gebäudeabbruch - was tun?

Im Sinne der Ressourcenschonung sollen verwertbare Baurestmassen wiederverwendet und nicht deponiert werden. Mit 28.10.2016 ist die Novelle der Recyclingbaustoff-Verordnung in Kraft getreten. Damit ergeben sich Änderungen bei Gebäudeabbrüchen, die nach diesem Datum bewilligt wurden.

Grundsätzlich gilt:

  • Der Gebäudeabbruch muss beim Gemeindeamt angezeigt werden.
  • Das Bauwerk ist zu entkernen (Herstellung des Rohbauzustandes).
  • Die anfallenden Abfallarten (z.B. Bauschutt, Holz, Metalle, Kunststoffe, Restabfall) müssen getrennt entsorgt werden.
  • Gefährliche Abfälle (wie Asbestzement, Teer, etc. sind von nicht gefährlichen Abfällen zu trennen.
  • Die Baurestmassen dürfen nur bewilligt (Baurecht, Naturschutzrecht, Forstrecht) für eine zulässige Baumaßnahme eingesetzt werden. Hat der Bauherr keine zulässige Verwendung für die  Baurestmassen, so müssen diese an einen befugten Entsorgungsbetrieb übergeben oder in einer Baurestmassendeponie entsorgt werden.

Nach Abschluss der Abbrucharbeiten muss das Formular „Mengenmeldung nach dem Gebäudeabbruch" an den BAV übermittelt werden. Die Daten müssen vom BAV an das Amt der OÖ. Landesregierung übermittelt werden. Sämtliche Gutachten, Fotodokumentationen und Entsorgungsnachweise müssen gemeinsam mit den dazugehörigen Belegen mindestens sieben Jahre lang aufbewahrt werden. Dies dient – im Fall einer Überprüfung durch das Zollamt – der Beweislage.

Weniger als 750 Tonnen Bau- oder Abbruchabfälle:

  • Darunter fallen beinahe alle Einfamilienbauten.
  • Es ist kein Rückbaukonzept und keine Stör- und Schadstofferkundung durch eine rückbaukundige Person erforderlich.
  • Mineralische Abfälle aus dem Abbruch können ohne analytische Untersuchung auf derselben Baustelle, auf der die Abfälle angefallen sind, bautechnisch verwertet werden,  sofern durch ein alternatives Qualitätssicherungssystem sichergestellt ist, dass diese weitgehend frei von Schad- und Störstoffen sind und auch keine sonstigen Verunreinigungen enthalten.

     

Mehr als 750 t Bau- oder Abbruchabfälle:

  • Ein Rückbaukonzept gemäß ÖNORM B 3151 und eine Schad- und Störstofferkundung durch eine rückbaukundige Person ist durchzuführen.
  • Vor einem Einbau der Baurestmassen ist eine chemische Analyse notwendig.
    Werden Vorschriften nach dem Altlastensanierungsgesetz nicht eingehalten, kann dies zu empfindlichen Strafen durch die Zollbehörde führen. Um dem vorzubeugen bietet der Bezirksabfallverband auch Beratungen an.

Hier finden Sie Infomaterial zum Download

Mengenmeldung nach dem Gebäudeabbruch Wels-Land

Förderung Mehrwegwickelsysteme

Förderung von Mehrwegwindeln in Wels-Land

Im Infoblatt erfahren Sie, warum Mehrwegwindeln

  • gut für die Babys und
  • besser für die Umwelt sind,
  • wie die Förderung funktioniert und
  • was moderne Wickelsysteme können

Die Fragen, was mit der schmutzigen Windel passiert, wie man diese am besten wäscht, welche unterschiedlichen Modelle es gibt und wo es diese zu kaufen gibt, beantwortet Ihnen am besten ein/e Stoffwindelberater/in aus der Region!

Infoblatt Mehrwegwindeln

Antragsformular für Mehrwegwindelförderung

Abfallvermeidung und -trennung bei Veranstaltungen und Festen

Abfallvermeidung bei Veranstaltungen und Festen

Der beste Abfall ist jener, der gar nicht erst entsteht!

Abfall lässt sich durch den Einsatz von Mehrwegprodukten in vielen Bereichen vermeiden, so auch bei Festen und Veranstaltungen. Seit dem 1. Jänner 2022 wurde daher gesetzlich festgelegt, dass bei Veranstaltungen, bestimmte Maßnahmen zur Abfallvermeidung erfüllt werden müssen.

Welche Veranstaltungen davon betroffen sind bzw. welche Maßnahmen der/die Veranstalter/in umsetzen muss, finden Sie in folgender Infobroschüre:

Infobroschüre Abfallvermeidung bei Veranstaltungen

Angebot des BAV Wels-Land für Feste und Veranstaltungen 

  • Verkauf von Kuchenboxen
  • Verleih von 4 Stk. mobilen Abfalltrenntürmen
  • Verleih von 2 Stk. 1100l-Glascontainer auf Rollen 
  • Verleih von Mehrwegbechern
  • Verleih von 10 Stk. Sackständern 

Infoblatt Verleihangebot des BAV Wels-Land

Gerne berät Sie die Abfallberatung des BAV Wels-Land individuell bei der Veranstaltungsplanung.

Regionales Abfallwirtschaftsprogramm