Feuerwerk und Böller
Feuerwerksreste entsorgen - so geht's richtig
Abgebrannte Feuerwerkskörper, Böller und Silvesterknaller gehören ausschließlich über den Restabfall entsorgt. Diese können, außer im Bezirk Freistadt, weder in den Altstoffsammelzentren abgegeben noch über die Sammelcontainer für Papierverpackungen entsorgt werden. Es gilt dabei zu beachten, dass diese pyrotechnischen Gegenstände nach Gebrauch vollständig abgekühlt sind, bevor sie in den Restabfall eingeworfen werden, um der Gefahr einer erneuten Entzündung vorzubeugen. Dazu kann der Feuerwerkskörper auch in Wasser getränkt werden.
Nicht abgeschossene Feuerwerkskörper oder Blindgänger können gegebenenfalls beim Händler zurückgegeben werden, wobei es hier keine gesetzliche Rücknahmepflicht gibt. Die Stände vor den Supermärkten, die Feuerwerkskörper verkaufen, sind meist am 1. Jänner schon wieder abgebaut. Somit bleibt das Risiko beim Käufer, wenn keine Rückgabemöglichkeit mehr gegeben ist.