Neuregelung 2026: Getrennte Gipskarton-Sammlung

30.01.2026

Seit Jänner 2026 dürfen Gipskartonplatten nicht mehr deponiert werden.

Seit 1. Jänner 2026 gilt in Österreich ein Deponieverbot für Gipskartonplatten.
Eine Entsorgung gemeinsam mit Baurestabfällen ist daher nicht mehr zulässig.

Alle Gipskartonabfälle – sowohl aus Neubauten als auch aus Sanierungen, Abbruch- oder Rückbauarbeiten – müssen dem Recycling zugeführt werden.
Das gilt unabhängig von der Menge, also auch für kleine Baustellen oder private Umbauten.


Sammlung im ASZ

Im Altstoffsammelzentrum (ASZ) werden Gipskartonabfälle in einem eigenen Sammelbehälter erfasst.
Die Abholung erfolgt über die LAVU in Wels, anschließend werden die Materialien im Gips-Recyclingwerk wiederverwertet.


Wichtige Hinweise für die Anlieferung

Bitte beachten Sie folgende Punkte, damit ein Recycling möglich ist:

  • Getrennt sammeln
    Gipskartonplatten bereits zuhause von anderen Baustellenabfällen trennen. Das erspart Ihnen aufwändiges Nachsortieren im ASZ.
     
  • Sauberer Gips
    Die Abfälle müssen frei von
    • Beton
    • Ziegelresten
    • Dämmwolle
    • Heraklith
    • sonstigen mineralischen Baustoffen sein.
       
  • Geringe Anhaftungen erlaubt
    Kleine Reste von Fliesenkleber, Metall, Holz, Folien, Tapeten etc. sind zulässig.
     
  • Keine nassen Platten!
    Gipskarton unbedingt trocken sammeln und lagern. Durchfeuchtete Platten können nicht recycelt werden.

Warum Gips-Recycling wichtig ist

Gips ist ein wertvoller und begrenzt verfügbarer Rohstoff.
Gipskartonabfälle lassen sich sehr gut recyceln und zu neuen Platten verarbeiten. So wird der Stoffkreislauf geschlossen und natürliche Ressourcen werden geschont.

→ Aus alten Platten werden neue.


Nähere Infos gemäß Stoffblatt und Infoblatt.

Preiseliste und Freimengen