Änderungen bei ASZ-Sammlung für Altholz und EPS
Annahme von Baustyropor (EPS) Herstellung vor 2015 wieder möglich, Fairere Gestaltung der Altholzannahme
- Änderungen bei Abfallannahme von Styropor
Annahme von Baustyropor alt (EPS Extrudiertes Polystyrol, Herstellung vor 2015)
Die Annahme von EPS alt ist für Abfälle aus Haushalten wieder möglich, jedoch mengenbegrenzt (pro Anlieferer und Tag) und gegen Verrechnung.
- 0 bis 0,25 m³ à 1€
- 0,25 m³ bis 0,5 m³ à 2€
- 0,5 m³ bis 2 m³ à keine Annahme im ASZ (Annahme im AWZ möglich gegen Verrechnung
- ab 2 m³ à Keine Annahme in ASZ und AWZ, Entsorgung über privatwirtschaftliches
Entsorgungsunternehmen (Fa. Bernegger, Felbermayr, Steiner etc.) möglich
Baustyropor alt wird von Gewerbetreibenden in den Altstoffsammelzentren nicht angenommen. Für bis zu 2m³ pro Anlieferer und Tag ist eine Abgabe gegen Verrechnung im AWZ Inzersdorf möglich.
Das Baustyropor neu (EPS Extrudiertes Polystyrol, Herstellung ab 2015):
Die Annahme bleibt unverändert. Es wird kostenlos mit Verpackungsstyropor angenommen.
2. Änderungen bei Abfallannahme von Altholz
Die Annahme von Altholz wurde vereinfacht. Die Anliefermenge bleibt bei max. 2m³ / Anliefertag ohne Anmeldung (dies entspricht einem kleinen PKW-Anhänger) begrenzt.
- Altholz von Möbeln aus dem Wohnbereich und von Gartenmöbeln wird ohne Jahresmengenoberbegrenzung (zuvor 4m³/Jahr)kostenlos übernommen z.B. Kasten, Tisch, Sessel, Bett, Terrassenliege, stoffbezogene Holzbank, Einbauküche
- Altholz aus dem Bau- und Abbruchbereich oder aus sonstigem Außenbereich wird gegen Verrechnung übernommen z.B. Boden-, Wand- Deckenverkleidung, Holz von Dachstuhl, Gartenhütte, Balkon, Holzzaun
Es ist dabei zu beachten, dass
- Großanlieferungen ab 2 m³, wenn möglich ins Abfallwirtschaftszentrum Inzersdorf gebracht werden (schnelle und bequeme Entsorgungsmöglichkeit). Alternativ sind Großanlieferungen im jeweiligen ASZ anzumelden und der Abfallannahmetermin, zur Kapazitätsplanung, gemeinsam zu vereinbaren. Unangemeldete Großanlieferungen können abgewiesen werden.
- Die Trennung von Altholz erfolgt weiterhin in enger Abstimmung mit dem ASZ Personal je nach Möglichkeit in den ASZ in thermisches und stoffliches Altholz bzw. gemischte Fraktion.