Aufgaben des BAV und der Gemeinden

Aufgabenverteilung

Der Bezirksabfallverband (BAV) Gmunden kümmert sich gemeinsam mit den Gemeinden um die getrennte Sammlung und Verwertung von Siedlungsabfällen (Restabfall, Biotonneabfälle, Grünabfälle, Verpackungen, Altstoffe und Problemstoffe) im Bezirk.

Diese Leistungen werden durch die von den Gemeinden erhobenen Abfallgebühren finanziert. Da im Zuge der Vermarkung getrennt gesammelter Altstoffe zum Teil geringere Entsorgungskosten als in der Verbrennung von Rest-/Sperrabfall anfallen und zu einem wesentlichen Teil auch Einnahmen lukriert werden können, trägt die getrennte Sammlung auch zur Entlastung der Abfallgebühren bei.

Das Zentrale Regelwerk der Gemeinden im Bereich Abfallwirtschaft ist die Abfallordnung. Darin ist ua. das Sammelgebiet für Rest- und Biotonnenabfälle fest und die Behältergrößen beschrieben. In der Abfallgebührenordnung sind die dazu gehörenden Gebühren festgelegt.

Der BAV lässt durch die Landesabfallverwertungs GmbH (LAVU) die Altstoffsammelzentren betreiben. 

Zudem bietet der BAV Abfallberatung an, dazu zählen etwa:

  • Workshops in Kindergärten und Schulen
  • Vorträge und Infostände
  • Organisation der jährlichen Flurreinigungsaktion “Hui statt Pfui”
  • Abfallrelevante Auskünftige auf telefonische oder schriftliche Anfragen

 

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Produzentenverantwortung

Sammlung und Verwertung von Verpackungen, Elektrogeräten und Batterien

Die getrennte Sammlung von Verpackungen (Leicht-, Metall-, Glasverpackungen sowie Kartonagen) sowie Elektrogeräten, Batterien und Akkus wird dabei aufgrund der dafür gesetzlich vorgeschriebenen Produzentenverantwortung von den Inverkehrbringern finanziert (ist somit im Einkaufspreis enthalten) und belastet damit nocht zusätzlich die Abfallgebühren.

Im Restabfall entsorgte restentleert Verpackungen verursachen somit doppelte Kosten für den Abfallerzeuger.

 

Regelung und Pflichten der Abfallbesitzer

Gesetzliche Regelungen und Pflichten der Abfallbesitzer

Die kommunale Abfallsammlung (Aufgaben der Gemeinden und des BAV sowie die Pflichten der Abfallbesitzer) ist maßgebloch im Oö. Abfallwirtschaftsgesetz (Oö. AWG 2009) geregelt.

  • Liegenschaftseigentümer müssen die für die getrennte Sammlung notwendigen Abfallbehälter in ausreichender Anzahl auf Ihrer Liegenschaft bereitstellen.
    • Anmeldung/ Anforderung von Behältern beim Gemeindeamt!
  • Zur Sammlung bereitgestellte Abfälle müssen in die dafür vorgesehen Sammelbehälter eingefüllt werden 
    • bei Überfüllungen bzw. daneben abgelegten Abfällen besteht kein Anspruch an Abfuhr.
    • Abfälle/ Altstoffe/ Verpackungen müssen in die dafür vorgesehenen Behälter und Sammelsysteme eingebracht werden, auch im ASZ! (richtige Abfalltrennung ist einzuhalten!)
  • Die Behälter müssen für die Abfuhr leicht zugänglich sein. Im Zuge der Entleerung ist möglichst niemand zu gefährden bzw. unzumutbar zu belästigen!
    • Bereiststellung am Abfuhrtag an der Grundstücksgrenze an der Sammelroute (gut sichtbar und eindeutig).