Änderungen im ASZ beim Flachglas und Altöl
10.12.2025
Ab sofort: geänderte Annahmebedingungen beim Flachglas und Altöl
Flachglas:
Ab sofort gehören Haushaltsgläser (z.B. Trinkgläser, Glasgeschirr, Glasdeckel, Vasen, …) sowie gefärbte Glasscheiben und Glasbausteine zu den Baurestmassen und nicht mehr ins Flachglas!
Altöl:
Altölgebinde müssen ab sofort selbstständig nach der Restentleerung wieder verschlossen und in den jeweiligen Sammelbehältern (Kunststoffgebinde (leer) zu Kunststoffemballagen und Metallgebinde (leer) zu Alteisen) entsorgt werden. Kein Abtropfen in der Abtropfwanne mehr!
