"Aktion scharf" an den Grenzübergängen
Illegale Entsorungsfahrten aus Bayern sind ein Problem für die ASZ
Der Bezirksabfallverband (BAV) Braunau schlägt Alarm: Immer häufiger fahren Bürger:innen aus Bayern über die Grenze, um ihren Abfall in den österreichischen Altstoffsammelzentren (ASZ) zu entsorgen. Was vielen jedoch nicht bewusst ist: Das ist illegal und kann teuer werden.
Grenzüberschreitende Abfallverbringung ist streng geregelt
Abfälle dürfen grundsätzlich nicht einfach über die Grenze gebracht und in einem anderen Land entsorgt werden. Das gilt auch innerhalb der EU. Grundlage dafür sind klare gesetzliche Vorgaben. Die EU-Verordnung zur Abfallverbringung schreibt vor, dass Abfalltransporte – sofern es sich nicht um Abfälle der „Grünen Liste“ handelt – eine Notifizierung und behördliche Zustimmung benötigen.
Abfälle der „Grünen Liste“ können ohne Notifizierung grenzüberschreitend verbracht werden, allerdings nicht zur Beseitigung. Für Privatpersonen handelt es sich dabei überwiegend um Grün- und Strauchschnitt – und selbst hier gilt lediglich eine Freimenge von 20 kg, die über die Grenze gebracht werden darf. Ab einer Menge von 20 Kilogramm unterliegt die Verbringung von Abfällen der „Grünen Liste“ den allgemeinen Informationspflichten gemäß Art. 18 der EG-Verbringungsverordnung (Mitführen des Formulars gemäß Anhang VII dieser Verordnung, Bestehen eines Verwertungsvertrags mit dem Empfänger der Abfälle).
Wichtig: Diese 20 kg dürfen dennoch nicht im österreichischen ASZ entsorgt werden. Das ASZ ist keine grenzüberschreitende Entsorgungsstelle, sondern eine kommunal finanzierte Infrastruktur für die Bevölkerung des Bezirks. Entsorgungsberechtigt sind alle, die im Bezirk Braunau Abfallgebühren bezahlen.
Illegale Entsorgung ist kein Kavaliersdelikt
Wer Abfälle ohne die erforderliche Notifizierung über die Grenze bringt, riskiert hohe Strafen, mindestens aber 850 Euro – und kann im Einzelfall deutlich höher ausfallen.
Finanzielle Belastung für die Allgemeinheit
Durch die zunehmenden illegalen Entsorgungsversuche aus Bayern entstehen dem Bezirksabfallverband erhebliche Mehrkosten.
„Die Kosten, die uns durch die regelmäßig aus Bayern angelieferten Abfälle entstehen, sind enorm und müssen auf die Allgemeinheit umgelegt werden – ein Zustand, der angesichts der ohnehin steigenden Lebenshaltungskosten nicht tragbar ist“, betont Petra Wagner, Geschäftsstellenleiterin des BAV Braunau.
Warum gerade jetzt?
Erfahrungswerte zeigen: Sobald die Temperaturen steigen, nehmen auch die grenzüberschreitenden Entsorgungsversuche zu. Frühling, Gartenarbeiten, Entrümpelungen – und die schnellen Fahrten über die Grenze auf der Suche nach einer „kostenlosen Entsorgungsmöglichkeit“.
Kontrollen an den Grenzübergängen
Um die illegale Entsorgung einzudämmen, führt der Bezirksabfallverband Braunau gemeinsam mit dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) und dem Zoll ab sofort verstärkte Kontrollen an relevanten Grenzübergängen durch, wie Gernot Lorenz, Sektionsbeauftragter des BMLUK, bestätigt:
„Im Falle illegaler Verbringungen von Abfällen drohen den Veranlassern empfindliche Strafen, die Mindeststrafe beträgt 850 Euro.“
„Wir haben es mit Aufklärungsarbeit versucht. Aber leider sind die illegalen Anlieferer nur noch kreativer geworden, mieten beispielsweise Fahrzeuge mit österreichischem Kennzeichen und liefern dann ihre Abfälle aus Bayern an. Deshalb ist dieser Schritt nun unumgänglich“, erklärt BAV-Obmann Erich Priewasser die „Aktion scharf“.
Die rechtlichen Grundlagen sind klar geregelt: Die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen unterliegt strengen internationalen und europäischen Vorgaben, die sicherstellen sollen, dass Abfälle nicht einfach in Nachbarländer abgeschoben werden können.
„Es gibt auch in Ihrer Kommune Entsorgungsmöglichkeiten. Halten Sie sich an die geltenden Vorschriften. Denn, die schnelle Fahrt ins ASZ über der Grenze ist kein günstiger Weg – sondern ein strafbarer“, appelliert Priewasser an die bayerischen Nachbarn.
