Keine Annahme von Feuerwerkskörpern im ASZ!

30.12.2022

Abgebrannte Feuerwerkskörper und -batterien gehören ausschließlich über den Restabfall entsorgt!

Abgebrannte Feuerwerkskörper und -batterien dürfen keinesfalls im ASZ oder in der Papiertonne entsorgt werden.

Pyrotechnische Gegenstände nach Gebrauch vollständig abkühlen lassen, bevor sie in den Restabfall eingeworfen werden, um der Gefahr einer erneuten Entzündung vorzubeugen.

Nicht abgeschossene Feuerwerkskörper oder Blindgänger können gegebenenfalls beim Händler zurückgegeben werden, wobei es hier keine gesetzliche Rücknahmepflicht gibt.

Wir wünschen einen guten Rutsch ins neue Jahr!

Foto von Akil Mazumder auf www.pexels.com