Richtige Entsorgung von Feuerwerkskörpern!

29.12.2023

Beachte: Keine Annahme von Feuerwerkskörpern im ASZ! Abgebrannte Raketen und Böller gehören in den Restabfall!

Feuerwerkskörper, Silvesterknaller und Böller fallen unter das Pyrotechnikgesetz und dürfen im ASZ nicht übernommen werden.

Hier sind einige wichtige Tipps, die dazu beitragen, die Umwelt zu schützen und gleichzeitig für unsere eigene Sicherheit zu sorgen:

  1. Abgeschossene und somit komplett abgebrannte Feuerwerkskörper und -batterien sind über den Restabfall zu entsorgen
  2. Pyrotechnische Gegenstände nach Gebrauch vollständig abkühlen lassen, bevor sie im Restabfall entsorgt werden. Um der Gefahr einer erneuten Entzündung vorzubeugen, verwenden sie am besten Wasser
  3. Pyrotechnischen Blindgänger oder nichtabgeschossene Feuerwerkskörper dürfen nicht im ASZ abgegeben werden

Aber wohin mit nicht funktionierenden Feuerwerkskörpern?

Diese können gegebenenfalls beim Verkäufer bzw. Händler zurückgegeben werden, wobei es hier keine gesetzliche Rücknahmepflicht gibt.


Der Bezirksabfallverband empfiehlt, auf das Silvesterfeuerwerk zu verzichten.

Trotz ihrer Ästhetik bergen Silvesterknaller eine erhebliche Gefahr für Menschen, Tiere und die Umwelt. Das Entzünden von Feuerwerkskörpern führt zu einer starken Schadstoffe- und Feinstaubzunahme. Es werden Mikroplastikpartikel und Schwermetalle freigesetzt, die die Umwelt belasten. Im neuen Jahr hinterlassen sie eine beträchtliche Menge Abfall auf Feldern, Wiesen und in Gewässern, der für Wildtiere und Nutztiere gefährlich werden kann, falls sie irrtümlicherweise als Nahrung aufgenommen werden.

Sowohl Haus- als auch Wildtiere reagieren auf das unerwartete Geräusch- und Lichtspektakel zum Jahreswechsel mit Stress und Angst und kann v.a. für Wildtiere lebensbedrohlich sein. Laute Knallgeräusche von Raketen und Böllern lösen Panikreaktionen bei Tieren aus, die zu Verletzungen oder sogar zum Tod führen können.

Wir wünschen allen einen guten und sicheren Start ins neue Jahr!