Positionsanzeige:

Bezirk Stadt-Wels


Elektroaltgerätesammlung

Seit 13. August 2005 können KonsumentInnen ihre alten, defekten bzw. nicht mehr gebrauchten Elektrogeräte in Haushaltsmengen unentgeltlich in allen Altstoffsammelzentren in OÖ. abgeben. Es besteht ebenso die Möglichkeit, bei Neukauf eines Gerätes ein ähnliches Altgerät beim Händler unentgeltlich zurückzugeben (1:1 Regelung).
Ausgenommen von der Rücknahmepflicht sind Händler mit einer Gesamtverkaufsfläche von weniger als 150 m².

Welche Geräte sind betroffen ?  

Die neue Elektroaltgeräte-Verordnung (kurz EAG-VO) findet Anwendung auf Geräte, die unter Nutzung von elektrischem Strom oder elektromagnetischen Feldern betrieben werden. Gesammelt wird in fünf Kategorien (Großgeräte, Kleingeräte, Kühlgeräte, Bildschirmgeräte und Lampen), zum Beispiel Geschirrspüler, Rasierapparat, Gefriertruhe, Fernseher und Leuchtstoffröhren.

Warum gibt es diese neue Elektroaltgeräte-Verordnung?

 Die Mengen an Elektroaltgeräten steigen rasant. Durch technische Innovationen werden Elektrogeräte in immer kürzeren Abständen gegen neue leistungsstärkere ausgetauscht.  

Nur eine sachgemäße Behandlung von Elektroaltgeräten gewährleistet, dass gefährliche Stoffe richtig entsorgt werden, beziehungsweise ein Recycling wertvoller Stoffe stattfindet.

In der neuen Verordnung wird außerdem der Wiederverwendung noch funktionsfähiger Geräte hohe Priorität eingeräumt.

Aus alt mach neu

Dieses Kunststück bringen die Mitarbeiter des FAB TechnoTeams in der Lichteneggerstraße in Wels zuwege: Waschmaschinen, Elektroherde und Geschirrspüler, die in Altstoffsammelzentren entsorgt wurden, werden wieder zu funktionstüchtigen Geräten. (Folder (3.3 MB))

Oft haben die fast neuwertigen Maschinen nur einen kleinen Defekt und nach dessen Behebung kann die Lebensdauer des Gerätes noch viele Jahre betragen.

In der Werkstätte des FAB TechnoTeams werden die Waschmaschinen und Elektroherde fachgerecht zerlegt, repariert und gereinigt . Nach 2 Probeläufen und einer Endprüfung können die Geräte in der Lichteneggerstraße 101 zu günstigen Preisen erworben werden , ein halbes Jahr Garantie inklusive.

Neuere Geräte, bei denen eine Reparatur nicht sinnvoll ist, fungieren als Ersatzteilspender . So ist das TechnoTeam auch als Reparaturwerkstätte für alle Marken bestens ausgerüstet.

Das Projekt „TechnoTeam –Elektrorecycling“ läuft bereits seit dem Jahr 2000 sehr erfolgreich.

Kühlschrankpickerl: Anträge an UFH stellen

Das Umweltforum Haushalt kümmert sich als Dienstleister der Republik Österreich um die Abwicklung und die Auszahlung der Kühlschrankpickerlgelder an die Konsumenten. Notwendig ist nur eine gültige Plakette oder deren Nummer, keine Rechnungen, Entsorgungsbestätigungen etc.

Zu den Antragsformularen!

Rückvergütung bei Entsorgung: Bringen Sie Ihr kaputtes Kühlgerät mit der aufgeklebten UFH- oder PEG-Entsorgungsplakette bzw. dem UFH-Gutschein mit dem gut leserlich ausgefüllten Antrag zur Sammelstelle. Wenn Sie ein neues Kühlgerät kaufen, können Sie Ihr Altkühlgerät auch beim Händler zurückgeben. Anschließend senden Sie den Antrag in einem ausreichend frankierten Kuvert an das UFH, PF 300, 1060 Wien oder per Fax an F: 01/253 3033 1444. Außerdem kann man den ausgefüllten Antrag auch scannen und per e-mail an info@ufh.at senden.

Rückvergütung unabhängig von der Entsorgung: Auf dem Kulanzweg werden die Plaketten – unpräjudiziell und bis auf Widerruf – auch unabhängig von der Entsorgung des alten Kühlgerätes rückerstattet. Schicken Sie den ausgefüllten Antrag mit dem aufgeklebten Kühlschrankpickerl (im Original) oder der gültigen Plakettennummer an das UFH und Sie erhalten Ihr Geld zurück.

Auszahlung: Die Auszahlung erfolgt per Banküberweisung. Die durchschnittliche Wartezeit beträgt etwa 2-3 Wochen. Falls Sie länger als 3 Wochen auf die Auszahlung warten oder weitere Fragen haben, rufen Sie bitte das UFH-Infotelefon unter (Montag bis Freitag von 8 - 18 Uhr österreichweit zum Regionaltarif 0810/144166).

Quelle: www.ufh.at


Kontakt: