Feste ohne Reste im Bezirk Eferding

11.07.2022

Service für Veranstalter

Seit diesem Jahr gilt das Mehrweggebot für Veranstaltungen (ab 300 Personen) im Sinne des Oö. Veranstaltungssicherheitsgesetztes. Ziel und Zweck der Bestimmung des § 4a OÖ. AWG 2009 ist es, die bei Veranstaltungen durch die Ausgabe von Speisen und Getränken anfallenden Abfallmengen zu reduzieren. Für die Feste ohne Reste hat der Bezirksabfallverband Eferding einige Angebote - ein Geschirrmobil, Mehrwegbecher- und Geschirr, Kuchenboxen, etc.- um Müll bei Veranstaltungen zu meiden.

Das MEHRWEGGEBOT,dass seit 01.01.2022 in Kraft ist,gilt für Veranstaltungen im Sinne des Oö. Veranstaltungssicherheitsgesetzes, bei denen Speisen oder/und Getränke ausgegeben werden und an denen gleichzeitig mehr als 300 Personen teilnehmen können. Zu berücksichtigen ist, dass bei mehrtägigen Veranstaltungen die zu erwartende Personenanzahl pro Tag aufzusummieren ist.

Bei Getränken ist zu berücksichtigen, dass Getränke, die im Bundesland Oberösterreich in Mehrweggebinden (Mehrwegflaschen, Fässer) erhältlich sind, in Mehrweggebinden zu beziehen und Getränke nur in Mehrweggebinden auszugeben sind. Auch Speisen müssen in Mehrweggeschirr und mit Mehrwegbestecken oder in einer abfallwirtschaftlich gleichzuhaltenden Form ausgegeben werden. Die Verwendung von Speisen in bzw. mit Geschirr- und Besteckersatz aus nachwachsenden Rohstoffen (z.B. Karton, Papier oder Holz) ist der Verwendung von Mehrweggeschirr bzw. -besteck gleichzuhalten. Mehrwegbecher und Mehrweggeschirr können beim Bezirksabfallverband Eferding entliehen werden. Um das Geschirr dann auch gleich vor Ort abwaschen zu können gibt es beim BAV-Eferding ein mobiles Geschirrmobil inkl. Spüler. Auch beim Kuchenverkauf lässt sich durch die BAV-Kuchenboxen an Müll sparen. Soweit aus Sicherheitsgründen die Ausgabe von Mehrweggebinden, -geschirr oder -besteck nicht erlaubt ist, sind Verpackungen, Gebinde, Geschirr und Bestecke aus nachwachsenden Rohstoffen (z.B. Karton, Papier oder Holz) zu verwenden. Die Inanspruchnahme der Ausnahme muss begründet werden und die Beurteilung obliegt der Veranstaltungsbehörde. Für die fachgerechte Entsorgung können Abfalltrennbehälter beim BAV geliehen werden.

Zusätzlich zu den Mehrweggebot gilt für Veranstaltungen an denen gleichzeitig mehr als 2.500 Personen teilnehmen können, dass ein Abfallkonzept zu erstellen und vorzulegen ist.

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