Leistungen der Abfallberatung Wels
Die Aufgaben der Bezirksabfallverbände und der Städte mit eigenem Statut sind im § 14 des OÖ. Abfallwirtschaftsgesetzes 2009 festgelegt.

Die Aufgaben der Bezirksabfallverbände und der Städte mit eigenem Statut sind im § 14 des OÖ. Abfallwirtschaftsgesetzes 2009 festgelegt.