Positionsanzeige:

Bezirk Grieskirchen


Abfalltrennung auf der Baustelle

Nach dem Abfallwirtschaftsgesetz 2002 gelten Baurestmassen als Abfall.
Der Bauherr ist grundsätzlich Abfallbesitzer und für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen betreffend Trennung entsprechend der Baurestmassenverordnung, der Entsorgung bzw. der Wiederverwertung verantwortlich.
Ordnungsgemäßer Rückbau, Trennung auf der Baustelle und qualifiziertes Recycling kann vor hohen ALSAG-Zahlungen und Starfen schützen.

Folgende Informationen sollten Sie bei Gebäudeabbrüchen beachten!

Zentraler Einkauf für abfallwirtschaftliches Zubehör

Für Gemeinden des Bezirk Grieskirchen führt der BAV einen zentralen Einkauf von Mülltonnen, Biotonnen, Biotonneneinstecksäcken, Sackhalter und anderem abfallwirtschaftlichen Zubehör durch.
Infos erteilt die BAV-Geschäftsstelle.


Kontakt: