Abfall-APP

Ein kostenloses "Abfall-Rundum-Service" für oberösterreichische Haushalte

Nie wieder vergessen, die Abfalltonnen rechtzeitig hinauszustellen – das und vieles mehr ermöglicht die App der OÖ Umwelt Profis – regional zugeschnitten auf die Bedürfnisse der einzelnen oberösterreichischen Bezirke.

Phänomenal funktional!

Die App der OÖ Umwelt Profis liefert nützliche Informationen zum Thema Abfall. Nach erstmaliger Einstellung Ihrer Adresse erscheint ein detaillierter Abhol-Kalender. Dabei können Sie selbst entscheiden, ob und an welche Abfuhrtermine Sie wann erinnert werden möchten. Das Abfall-ABC verschafft schnelle und konkrete Abhilfe, wenn Sie wissen wollen, wo Sie z.B. PET-Flaschen in Ihrer Region richtig entsorgen. Der Menüpunkt Sammelstellen bietet Ihnen eine Kartenübersicht der Altstoffsammelzentren mit Öffnungszeiten und Annahmelisten. Genauso werden dezentrale Sammelstellen für Verpackungsabfälle, Kompostieranlagen und ReVital-Partner angezeigt.

Überzeugen Sie sich selbst von den Vorteilen und laden Sie sich die App kostenlos unter http://mobile.umweltprofis.at im App oder Play Store  auf Ihr Handy.

Hilfe & Support

Die Termine werden nicht angezeigt?

Wenn die Termine nicht angezeigt werden, wählen Sie bitte den Wohnort erneut aus bzw. starten Sie die App neu.

Probleme mit Push Benachrichtigung?

Der Hauptgrund für Probleme bei der Push-Benachrichtigung sind die Energiespareinstellungen und Energiespar Apps. Werden solche Energiespar-Apps – wie z.B. Greenify – verwendet, muss die App manuell „aufgeweckt“ werden, da sie  durch die Energiespar-App in den Ruhezustand versetzt wird. Greenify versetzt „Akku belastende, speicherhungrige und heimlich ausgeführte Anwendungen in den Ruhezustand“. So wird auch die „Abfall OÖ“-App „heimlich ausgeführt“, da im Hintergrund bzw. bei geschlossener App die Terminerinnerungen erstellt bzw. heimlich Daten vom Internet (= bei News) abgefragt werden.

 

  • Für alle Geräte gilt:Online Push: Hier kommt die Erinnerung erst, sobald Internet/WLAN aktiviert wird. Offline Push: Wenn der Cache der App manuell gelöscht wird, kann auch keine Erinnerung mehr kommen.

  • Für alle Huawei-Geräte gilt: In den Einstellungen unter „Geschützte Apps“ die „Abfall OÖ“-App als geschützte App kennzeichnen. Die App muss mitunter einmal neu gestartet werden, das ist jedoch nicht bei allen Huawei-Geräten der Fall. Prüfen Sie in den Einstellungen zusätzlich, ob unter „Anwendungen verwalten“ > „Abfall OÖ“ > „Benachrichtigungen zeigen“ aktiviert ist. android.stackexchange.com/questions/152649/what-is-protected-apps-in-huawei-phones

  • Bei Samsung-Geräten mit vorinstallierter App „Smart Manager“: Hier wird bei selten verwendeten Anwendungen der Hintergrunddaten-Verkehr begrenzt, wie z.B. Benachrichtigungen von Anwendungen oder unnötige Prozesse, die eine Anwendung im Hintergrund ausführt. Somit steht Ihnen mehr Speicher zur Verfügung und der Akkuverbrauch wird gesenkt. Um die Funktion zu aktivieren (oder deaktivieren), öffnen Sie bitte je nach Android-Version folgenden Link: http://www.samsung.com/de/support/skp/faq/1095293 Dieser muss in der Smart Manager App die „Abfall App“ ignorieren.  

  • Alle Geräte mit OS > = 6.0 (Doze Mode): Android hat den Energiesparmodus „Doze“ mit dem Betriebssystem mitgeliefert. Das führte in der letzten Zeit zu vermehrten Reklamationen, da Android 6.0 nach und nach auf die unterschiedlichsten Geräte ausgerollt wird. Mit der Zeit kann es bei Apps im Doze-Modus zu Problemen bei der Synchronisierung kommen. Nur selten genutzte Apps werden in eine Art „Dauerwinterschlaf“ versetzt. www.morethanandroid.de/anleitung-doze-app-standby-unter-android-marshmallow-abschalten-2802

  • Sony Xperia: Wenn der Energiesparmodus (unter Einstellungen > „Energieoptionen“) aktiviert ist, erfolgt der Offline Push verspätet, d.h. erst dann, wenn der Bildschirm aktiviert wird.

  • Samsung Galaxy S3: Hier kommt die Erinnerung genau einmal, dann nicht mehr. Wenn Sie auf Online Push umstellen, kommt die Erinnerung zuverlässig, sofern eine Verbindung mit dem Internet besteht.

Abfalltrennung im Haushalt

Trennanleitung

Oft ist es gar nicht so einfach, seine Abfälle richtig zu trennen - schließlich gibt es vor allem bei den Verpackungen viele verschiedene Materialien, Formen und Zusammensetzungen. Für alle, die es ganz genau wissen wollen, haben wir die Detailinfos in unserer Datenbank "Profis wissen was" abgespeichert.

Für alle, die die wichtigsten Informationen auf einen Blick zusammengefasst nachlesen wollen, haben wir das Wichtigste in der folgenden Übersicht aufgelistet. Hier auch zum Download.

Gelber Sack

Leichtverpackungen leicht gesammelt

Seit 2017 werden die Leichtverpackungen mit dem "Gelbe Sack" gesammelt. Dies stellt zum einen eine Erleichterung für weniger mobile Personen dar und wirkt zum anderen der missbräuchlichen Verwendung der öffentlichen Containerstandplätze tatkräftig entgegen.

Was ist der Gelbe Sack?

Der Gelbe Sack ist ein Sammelsystem für Leichtverpackungen. Im Gegensatz zur  Containersammlung, bei der Sie die Abfälle zu den Kunststoffcontainern bringen mussten (Bring-System), werden die Gelben Säcke direkt bei Ihrem Haus bzw. an vordefinierten Plätzen abgeholt (Hol-System).

Abholung der Gelben Säcke:

Die Abholung der Gelben Säcke findet alle 6 Wochen statt.
Die Termine werden über Ihre Gemeindezeitung, sowie unsere kostenlose Abfall-APP termingerecht bekanntgegeben.

Wichtige Informationen und Tipps:

  • Geben Sie die unten beschriebenen restentleerten Leichtverpackungen in den Gelben Sack.
  • Nutzen Sie den Gelben Sack NICHT für andere Abfälle! Falsch verwendete Gelbe Säcke werden nicht bezahlt - die Mehrkosten müssen in die Abfallgeführ eingerechnet werden!
  • Stellen Sie den Gelben Sack verschlossen am Tag vor der Abholung (spätestens bis 6 Uhr am Abholtag) dort bereit, wo auch Ihre Restabfalltonne entleert wird.
  • Drücken Sie voluminöse Kunststoffverpackungen zusammen (bessere Platzausnützung).
  • Größere Verpackungsmengen können Sie sortenrein (also getrennt nach Abfallart) in Ihrem nächsten ASZ abgeben.
  • "Damit die Säcke nicht vom Wind verweht werden" - Hängen Sie Ihren vollen Gelben Sack an den Gartenzaun (bitte nicht anbinden) oder legen Sie eine leichte Beschwerung (z.B. Brett) auf den Gelben Sack. Ganz wichtig ist, dass alle Befestigungsvorrichtungen leicht bei der Abholung zu entfernen sind.


Im folgenden Dokument finden Sie nähere Informationen: Gelber Sack

Was gehört in den Gelben Sack?

Soziale Einrichtungen und Gewerbe - Was ändert sich?

Welche Möglichkeiten Soziale Einrichtungen und Gewerbebetriebe haben, können Sie den folgenden Schreiben entnehmen:

Änderungen für Soziale Einrichtungen ab 2023

Änderungen für Gewerbetreibende ab 2023

Altpapier

Was gehört in die Altpapiertonne?

Die Altpapiersammlung vor dem eigenen Haus stellt nicht nur eine große Erleichterung für weniger mobile Personen dar, auch der missbräuchlichen Verwendung der Containerstandplätze wird tatkräftig entgegengewirkt.

Teilnahme:

Die Teilnahme ist freiwillig! Allen BürgerInnen, die die Papier-Haushaltssammlung in Anspruch nehmen, wird kostenlos eine 240 Liter Papiertonne zur Verfügung gestellt. Anträge können ausnahmslos nur von Hausbesitzern oder deren Verwaltern gestellt werden.
Die Tonnen sind Eigentum des BAV Eferding und werden leihweise für die Altpapiersammlung zur Verfügung gestellt. Schäden oder Verluste von Papiertonnen sind dem BAV unverzüglich zu melden. Bei Missbrauch der Gefäße für andere Zwecke als der Altpapiersammlung behält sich der BAV Eferding vor, diese ohne weitere Begründung einzuziehen.
Betriebe können einen 1100-Liter-Altpapiercontainer kostengünstig beim BAV anmieten (Anmietung auch möglich, wenn der Betrieb nicht an die Restabfallabfuhr angeschlossen ist).

Entleerung:

Die Entleerung der Altpapiertonne findet alle 6 Wochen statt.
Die Termine werden über Ihre Gemeindezeitung, sowie unsere kostenlose Abfall-APP termingerecht bekanntgegeben.

Wichtige Informationen und Tipps:

  • Stellen Sie die Tonne am Vortag des Abholtages (mit der Deckelöffnung zur Straße hin) am Straßenrand bereit.
  • Falten Sie die Kartonagen (dies spart Platz).
  • Größere Mengen können Sie in Ihrem nächsten ASZ abgeben.

Was gehört in die Papiertonne?

 

Bioabfall

Bioabfall richtig trennen

Eine der natürlichsten Sachen der Welt: Was der Boden hervorbringt, soll wieder zur Erde zurückkehren. Um den Abfallberg klein zu halten und die Ressourcen unserer Erde zu schonen, ist nach der Abfallvermeidung die Verwertung die beste Lösung. Jeder kann durch die richtige Trennung des Bioabfalls seinen Beitrag zum Umweltschutz leisten.

Was gehört in die Biotonne?

Tipps für die optimale Vorsammlung im Haushalt

  • Biokübel mit Deckel verwenden
  • Kübel mit Papier auslegen oder Papier bzw. Maisstärkesäcke verwenden
  • möglichst trocken sammeln & keine flüssigen Abfälle einbringen
  • feuchte Küchenabfälle in Papier (Zeitung, Serviette, Küchenrolle) einwickeln
  • Küchenabfälle NICHT im Plastiksackerl sammeln
  • Biokübel regelmäßig ausleeren und auswaschen

Tipps für die Biotonne vor dem Haus

  • Gegen Gerüche und Insekten: trocken und kühl lagern!
  • Die Biotonne vor dem Befüllen mit Zeitungspapier auslegen oder einen Papiereinstecksack verwenden.
  • Keine flüssigen Abfälle (wie z. B. Suppen, Saucen etc.) in die Biotonne geben.
  • Entsorgen Sie Papiertaschentücher, Papierservietten oder die Küchenrolle auch in der Biotonne.
  • Halten Sie die Biotonne verschlossen!
  • Stellen Sie die Biotonne nicht in die pralle Sonne: Wählen Sie im Sommer einen kühlen, schattigen Standort.
  • Sägespäne, Steinmehl oder Düngekalk binden Feuchtigkeit und verringern die Geruchsentwicklung.
  • Die Biotonne möglichst locker befüllen.

Dem Festfrieren vorbeugen!

  • Bei etwa -5° C kann der Inhalt der Biotonne einfrieren.
  • Achten Sie darauf, dass in kalten Wintermonaten die Abfälle möglichst trocken sind, und stellen Sie die Tonne wenn möglich an einen frostfreien Ort.
  • Füllen Sie in Frostzeiten kein Laub ein, es friert am Tonnenrand fest.

Plastiksackerl im Bioabfall

Gerade beim Bioabfall sollte man die Trennung besonders genau nehmen. Warum? Was wird eigentlich mit meinem Bioabfall gemacht?

Lebensmittel- und Speisereste sowie andere organische Stoffe wie Gras oder Blätter werden in der Biotonne gesammelt. Wichtig dabei ist: Plastiksackerl im Bioabfall haben verheerende Auswirkungen! Auch kleine Mengen an Fleisch oder Knochen können in der Biotonne entsorgt werden. Größere Fleischmengen sowie kleine verstorbene Tiere sollten schon allein aus gesundheitlichen Gründen im dafür vorgesehenen Container der Tierkadaververwertung (TKV) entsorgt werden.

Bioabfall zum Kompostierer

Abgeholt wird der Bioabfall entweder vom Kompostierer höchstpersönlich oder von einer Entsorgungsfirma, die den Bioabfall zum Kompostierer bringt. Dieser stellt aus dem Bioabfall qualitativ hochwertige Komposterde her. Doch ein Problem, mit dem unsere Kompostierer immer mehr zu kämpfen haben, ist die Verunreinigung des Bioabfalls durch Plastik.

Ein bisschen Plastik kann doch nicht so schlimm sein, oder?

Durch die zeit- und kostenaufwändige Reinigung des Bioabfalls von Störstoffen wie Plastik, Dosen und anderen Stoffen, die niemals zu Erde zerfallen werden, schaffen es unsere Kompostierer gerade noch so, die Qualität der Komposterde aufrecht zu erhalten. Doch in Zukunft wird dies nicht mehr zu schaffen sein. Gelangt Plastik in unsere Komposterde, so zerfällt dieses zu immer kleineren Teilen und gelangt über kurz oder lang in unsere Nahrungskette. Mikroplastik in aller Munde, halten wir wenigstens unsere Erde und die darin wachsenden Lebensmittel davon fern!

 

Welche Sackerl dürfen in den Bioabfall und welche nicht?

Ein Sackerl, das in den Bioabfall darf, muss 2 Kriterien erfüllen:

  • Es muss biobasiert, also aus nachwachsenden Rohstoffen, sein. Z.B. Stärkekunststoffe aus Pflanzen, Polymilchsäure aus Milchsäure und PHA durch bakterielle Fermentation.
  • Es muss biologisch abbaubar, also verarbeitbar für Mikroorganismen, sein.

So erkennt man ein Sackerl, das man mit gutem Gewissen mit dem Bioabfall in die Biotonne werfen kann:

Der "Keimling" ist eine Marke von European Bioplastics und kennzeichnet ausschließlich kompostierbare Biokunststoffe.

Der TÜV Austria verwenet die Labels des belgischen Zertifizierers Vincotte, welcher ebenfalls nach EN 13432 und ASTM 6866 prüft. Hier können grundsätzlich zwei verschiedene Labels  für Biokunststoffe vergeben werden.

Das Siegel "OK compost", kennzeichnet industriell kompostierbares Material. Der mögliche Zusatz HOME gibt an, ob das Produkt auch unter normalen Bedingungen zuhause kompostierbar ist.

Das Siegel "OK degradable" kennzeichnet ein biologisch abbaubares Produkt. Mit dem Zusatz SOIL (Erde), MARINE (Meer) oder WATER (Wasser) wird ergänzt in welcher Umgebung der Kunststoff abbaubar ist.

 

 

Metallverpackung

Metallverpackungen richtig entsorgen

Die Sammlung von Metallverpackungen schont die natürlichen Metallressourcen, indem es in der Stahlproduktion als Ersatzrohstoff für Eisenerz eingesetzt wird. Im Bezirk werden die Metallverpackungen auf öffentlichen Sammelplätzen in Form von Containern bzw. in den Altstoffsammelzentren gesammelt.

Wichtige Informationen und Tipps:

  • Werfen Sie nur Metallverpackungen (Aludosen, Konservendosen, Blechdeckel von Glasflaschen) bei den öffentlichen Sammelstellen in die Container.
  • Bitte werfen Sie nur restentleerte Metallverpackungen ein

Altglas

Altglas richtig entsorgen

Die getrennte Altglassammlung schont die natürlichen Ressourcen und trägt somit wesentlich zum Umweltschutz bei. Im Bezirk wird das Altglas auf öffentlichen Sammelplätzen in Form von Containern bzw. in den Altstoffsammelzentren gesammelt.

Wichtige Infomationen und Tipps:

  • Werfen Sie ausschließlich Glasverpackungen (Flaschen, Konservengläser) in die Container bei den öffentlichen Sammelstellen ein.
  • Weißglas und Buntglas sorgfältig trennen. Bei gemischtem Einwurf wird Buntglas entfärbt und Weißglas gefärbt.
  • Fensterscheiben, Windschutzscheiben, Spiegelglas und stark gefärbte Gläser, aber auch Trinkgläser und Glühbirnen bitte ins Altstoffsammelzentrum bringen.

Glasverpackungen nicht unnötig zerschlagen: Je kleiner die Scherben, desto schwieriger wird das Aussortieren von Fremdstoffen!

Jede Person schätzt seine persönliche Ruhe. Vermeiden Sie aus diesem Grund unnötige Lärmbelästigung und entsorgen Sie Ihre Glasverpackungen nur zwischen 7 und 20 Uhr. Gönnen Sie den Anrainern von Glascontainern auch die „Ruhe“.

 

Restabfall

Was gehört in den Restabfall?

Grundsätzlich gehören in den Restabfall nur all jene Abfälle, die nicht sinnvoll verwertet werden können, also die nicht getrennt gesammelt werden können, die frei von gefährlichen Inhaltsstoffen sind und die in den Abfallbehälter passen. Die Restabfallentsorgung ist im Gegensatz zur getrennten Sammlung kostenpflichtig. Folglich kann durch eine konsequente Abfallvermeidung und eine sortenreine Abfalltrennung das Restabfallaufkommen reduziert werden. Das würde in Folge eine deutliche Kostenersparnis für das gesamte System bedeuten.

Geringere Kosten durch recycelte Rohstoffe

Sortenrein getrennte Stoffe werden für die Herstellung von Produkten weiterverwendet und sind wertvolle Sekundärrohstoffe. Diese Weiterverwertung der getrennten Stoffe verringert die Gesamtkosten für die Abfallentsorgung.

Das bedeutet zwar nicht, dass die Abfallgebühr aus diversen Gründen nicht auch ansteigen kann, aber: Würden wir alles in eine Restabfalltonne werfen, wäre das nicht nur eine besonders unökologische, sondern auch die teuerste Variante, um unsere Abfälle zu entsorgen.

Elektroaltgeräte

Klein, aber oho!

Sie sind zwar klein, als Rohstofflieferanten aber ganz groß. Elektrokleingeräte, die richtig gesammelt werden und danach verwertet werden, sind wertvoller als man denkt! Leider landen immer wieder elektrische Geräte im Restaball. Abgesehen von den wertvollen Rohstoffen, die dadurch verloren gehen, ist dies auch gefährlich. Diese Geräte enthalten gefährliche Inhaltsstoffe sowie Akkus, die im Restabfall zu Bränden führen können.

Was sind Elektrokleingeräte?

Nahezu alle tragbaren Elektrogeräte wie Bügeleisen, Mixer, Kaffeemaschinen, Radios, aber auch Wekzeuge wie Bohrmaschinen oder Handkreissägen, sowie sämtliches Computerzubehör wie Tastatur, Drucker, Maus, USB-Sticks, Telefone und Hedsets. Also alle Geräte, deren längste starre Seitenkante kürzer als 50 cm ist.

Geben Sie Ihre Elektroaltgeräte im ASZ ab. Die stoffliche Verwertung kommt zum einen Ihnen (die Erlöse decken einen Teil der Abfallgebühr und halten diese niedrig) und gleichzeitig der Umwelt zugute!

Lithium-Batterien/Akkus

Lithium-Batterien/Akkus sind kleine Energie-Kraftwerke, die den reibungslosen Betrieb vieler Elektrogeräte ermöglichen.

Haben Sie gewusst, dass...

  • Lithium-Batterien/Akkus bis zu 75 Prozent recycelbar sind? Sie enthalten wertvolle Rohstoffe wie Nickel und Kobalt die durch Recyclingverfahren rückgewonnen werden können.
  • in einem Elektroauto bis zu 7000 Lithium-Zellen verbaut sind?
  • beinahe alle derzeit abbauwürdigen Lithium-Vorkommen in Südamerika, China und Australien zu finden sind?

Lithium- Akkus können z.B. auf starke Wärmezufuhr und mechanische Beschädigungen reagieren. Durch sorgfältige Handhabung und richtige Entsorgung lässt sich das Auftreten von unkontrollierten, gefährlichen Reaktionen jedoch weitgehend verhindern.

Folgende Maßnahmen sind empfehlenswert:

  • Verwendung von Original-Ladegeräten und Zubehör
    Die Verwendung von originalen Ladegeräten und Zubehör wird empfohlen, um Überladungen und Kurzschlüsse zu vermeiden. Bitte beachten Sie in jedem Fall die Informationen in den Bedienungsanleitungen der Hersteller.
  • Vorsicht vor Beschädigungen
    Eine beschädigte Lithium-Batterie erkennt man zum Beispiel am verformten Metallgehäuse, an Schmelzstellen am Kunststoffgehäuse, am Auslaufen von Flüssigkeit oder an der Erwärmung der Batterie im abgeschalteten Zustand. Selbst kleinste, nicht sichtbare Verletzungen der Akku-Separatoren (von außen nicht ersichtlich) könnten zur Selbstentzündung führen.
  • Keine Berührung mit Metallen
    Lassen Sie die Akkukontakte (außerhalb der Geräte) nicht in Berührung mit metallischen Gegenständen, etwa Münzen oder Schlüsseln, kommen und vermeiden Sie so einen Kurzschluss.
  • Trocken bleiben
    Lassen Sie Ihr Handy bzw. Ihre Akkus nach Möglichkeit niemals nass werden. Bauteile können korrodieren und zum Sicherheitsrisiko werden (Ausnahme: spezielle wasserfeste und staubdichte Handys).
  • Getrennte Sammlung
    Lithium-Akkus sollten nicht in größeren Mengen zu Hause gesammelt/gelagert werden. Eine möglichst geschützte Lagerung z.B. eingewickelt in Kunststofftaschen oder Originalverpackung und eine rasche Abgabe bei einer Sammelstelle wird empfohlen. Bei größeren Akkus, wo blanke Kontakte sichtbar sind, bitte die Pole unbedingt mit Klebeband abkleben.
  • Wenn leicht möglich, den Akku bitte aus dem Gerät entnehmen
    Wenn Sie das Gerät zu den Sammelstellen bringen, den Akku bitte selbst entnehmen, wenn dies problemlos möglich ist, damit dieser gleich getrennt zur Batteriesammlung gegeben werden kann. Sollte der Akku nicht leicht aus dem Gerät herausgenommen werden können, wird dies vom geschulten Personal auf den Sammelstellen erledigt werden.

Fazit: Ausgediente Akkus und Batterien keinesfalls in den Hausmüll werfen!  Die Lithium-Akkus bzw. Elektroaltgeräte mit solchen Akkus oder Batterien können bei den dafür ausgestatteten Sammelstellen im Bezirk kostenlos abgegeben werden, wo sie recycelt oder umweltgerecht verwertet werden.  Auch in Geschäften, die Batterien und Akkus verkaufen, können ausgediente Energiespender kostenlos – meist in dafür vorgesehenen gekennzeichneten Betteriesammelboxen – abgegeben werden.

Informationen zum richtigen Umgang mit Lithium-Batterien finden Sie zusammengefasst in dem Folder: Tipps für den richtigen Umgang mit Lithium-Batterien/Akkus

Gebäudeabbruch

Ablauf des gesetzeskonformen Abbruchs

Wie gehe ich bei einem gesetzeskonformen Abbruch vor, damit ich später keine Probleme bekomme?

  1. Bekanntgabe des Abbruchvorhabens bei Ihrer Gemeinde
  2. Einholung aller notwendigen Bewilligungen: Auskunft hierzu erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde
  3. Erhebung der anfallenden Mengen bzw. des Rauminhaltes
  4. Fotodokumentation vor, während und nach dem Abbruch
  5. Gebäude entkernen = Herstellung des Rohbauzustandes (= Rückbau)
  6. Abbruch und richtige Abfalltrennung
  7. Fachgerechte Entsorgung/Verwertung
  8. Meldung an den Bezirksabfallverband mit dem Formular "Mengenmeldung nach Gebäudeabbruch"

Gebäudeabbruch - was tun?

Im Sinne der Ressourcenschonung sollen verwertbare Baurestmassen wiederverwendet und nicht deponiert werden. Mit 01.01.2016 trat die Recycling-Baustoffverordnung in Kraft und wurde mit 27.10.2016 novelliert. Diese Verordnung gilt für sämtliche Bau- & Abbruchtätigkeiten.

Grundsätzlich gilt:

  • Der Gebäudeabbruch muss beim Gemeindeamt angezeigt werden.
  • Das Bauwerk ist zu entkernen (Herstellung des Rohbauzustandes).
  • Die anfallenden Abfallarten (z.B. Bauschutt, Holz, Metalle, Kunststoffe, Restabfall) müssen getrennt entsorgt werden.
  • Gefährliche Abfälle (wie Asbestzement, Teer, etc.) sind von nicht gefährlichen Abfällen zu trennen.
  • Die Baurestmassen dürfen nur bewilligt (Baurecht, Naturschutzrecht, Forstrecht) für eine zulässige Baumaßnahme eingesetzt werden. Hat der Bauherr keine zulässige Verwendung für die  Baurestmassen, so müssen diese an einen befugten Entsorgungsbetrieb übergeben oder in einer Baurestmassendeponie entsorgt werden.

Nach Abschluss der Abbrucharbeiten muss das "Mengenmeldungsformular" an den BAV übermittelt werden (erst tragend bei mehr als 100 Tonnen Abbruchabfälle). Die Daten müssen vom BAV an das Amt der OÖ. Landesregierung übermittelt werden. Sämtliche Gutachten, Fotodokumentationen und Entsorgungsnachweise müssen gemeinsam mit den dazugehörigen Belegen mindestens sieben Jahre lang aufbewahrt werden. Dies dient – im Fall einer Überprüfung durch das Zollamt – der Beweislage.

Hinweis:

  • Gemäß OÖ AWG 2009 idgF. §21 (2) haben Personen, die die Ausführung eines nach baurechtlichen Bestimmungen anzeige- oder bewilligungspflichtigen Abbruchvorhabens veranlassen, bei dem insgesamt mehr als 100 Tonnen Abbruchabfälle angefallen sind, die Mengen dieses angefallenen Abbruchmaterials und deren Verbleib dem Bezirksabfallverband unverzüglich nach Beendigung des Abbruchvorhabens zu melden.

Weniger als 750 t Bau- oder Abbruchabfälle:

  • Darunter fallen beinahe alle Einfamilienbauten.
  • Es ist kein Rückbaukonzept und keine Stör- und Schadstofferkundung durch eine rückbaukundige Person erforderlich.
  • Die Baurestmassen dürfen für eine zulässige Baumaßnahme auf demselben Grundstück verwendet werden. Es ist keine chemische Analyse der Baurestmassen notwendig, sofern sichergestellt ist, dass diese weitgehend frei von Schad- und Störstoffen sind.

Mehr als 750 t Bau- oder Abbruchabfälle und weniger als 3.500 m³ Bruttoraumvolumen:

  • Ein Rückbaukonzept gemäß ÖNORM B 3151 und eine Schad- und Störstofferkundung durch eine rückbaukundige Person ist durchzuführen.
  • Vor einem Einbau der Baurestmassen ist eine chemische Analyse notwendig.
  • Werden Vorschriften nach dem Altlastensanierungsgesetz nicht eingehalten, kann dies zu empfindlichen Strafen durch die Zollbehörde führen.

Mehr als 750 t Bau- oder Abbruchabfälle und mehr als 3.500 m³ Bruttoraumvolumen::

  • Ein Rückbaukonzept gemäß ÖNORM B 3151 und eine Schad- und Störstofferkundung gemäß ÖNORM EN ISO 16000-32 inkl. Dokumentation durch eine externe befugte Fachperson oder Fachanstalt ist durchzuführen.
  • Vor einem Einbau der Baurestmassen ist eine chemische Analyse notwendig.
  • Werden Vorschriften nach dem Altlastensanierungsgesetz nicht eingehalten, kann dies zu empfindlichen Strafen durch die Zollbehörde führen. Um dem vorzubeugen, bietet der Bezirksabfallverband auch Beratungen an.

Haben Sie noch Fragen?

Bernhard Riedler, BSc (Leitung der Geschäftsstelle) ist unter 07272/5005-22 bzw. bernhard.riedler@umweltprofis.at gerne für Sie erreichbar.