Sammlung von Sperrabfall, Altholz und Bauschutt
Antworten auf die wichtigsten Fragen:
Wer darf anliefern?
Alle privaten Haushalte aus dem Bezirk Wels-Land, welche Abfallgebühren bezahlen, dürfen haushaltsübliche Mengen anliefern.
Das Sammelsystem ist nicht für Entrümpelungen in größerem Stil vorgesehen.
Was darf angeliefert werden?
Sperrabfall: Haushaltsübliche Abfälle, die zu groß oder zu sperrig für die Restabfalltonne sind z.B. Matratzen, Teppichböden, Kunststoffsessel, ...
Altholz: behandeltes und unbehandeltes Holz aus dem Bau- und Wohnbereich wie z.B. Kästen, Tische, Bretter, ...
Bauschutt (Kleinmengen bis Kofferraumgröße): mineralischer Bauschutt, wie Ziegel, Beton, Fliesen, Keramik, Mauerausbrüche, Gasbeton, ...
Warum darf Restabfall nicht in den Sperrabfallcontainer?
Sperrige Abfälle werden aufbereitet und zum Teil anders behandelt als Restabfälle.
Die Finanzierung der Entsorgungskosten wird vom BAV übernommen. Damit es dabei nicht zu unfairen Kostenverschiebungen kommt, darf nur Sperrabfall angenommen werden.
Wer ist für die Sammlung im Altstoffsammelzentrum verantwortlich?
Die Sammlung im ASZ/in der ASI (Alt- und Problemstoffe, Sperrabfall, Altholz, Bauschutt) wird vom BAV Wels-Land durchgeführt. Bei Fragen wenden Sie sich an die Abfallberater des BAV unter der Misttelefonnummer.: 07242/54060.
Für die Restabfallsammlung ist die Gemeinde zuständig.
Wertvolle Tipps - Bitte beachten Sie:
Fallen bei Ihnen größere Mengen an Kartonagen, Folien und Styroporteile an (zB bei Baumaßnahmen, Renovierungen oder Übersiedlungen)? - Bitte nicht bunt gemischt in einen Sack stopfen, sondern getrennt sammeln und im ASZ/ASI abgeben.
Oder sollten bei Ihnen viele PET-Flaschen anfallen? Bitte auch extra sammeln und im ASZ/ASI abliefern. Sie sparen sich den Platz für unnötig viele Gelbe Säcke und die stoffliche Verwertung der im ASZ/ASI gesammelten Verpackungen beträgt fast 100% .
Die Annahmeliste, sowie die Öffnungszeiten der einzelnen ASZ/ASI finden Sie unter der Rubrik Sammeleinrichtungen.
Detaillierte Annahmekriterien für Bauschutt, Sperrabfall und Altholz finden Sie unter Downloads: Annahmekriterien_Sperrabfall.pdf
Meldepflicht bei Abbrucharbeiten
Jeder, der ein Haus, eine Scheune oder ein anderes bewilligungs- oder anzeigepflichtiges Objekt abreißt, muss den Verbleib des Abbruchmaterials dem Bezirksabfallverband melden.
Bei einem Abriss entstehen meist verschiedene Abfälle, zum Beispiel Ziegel, Beton, Holz, Metall oder Kunststoff. Damit diese Stoffe wieder verwendet werden können, müssen sie erstens entsprechend getrennt und zweitens richtig behandelt werden. Ein Ablagern im Wald ist auf jeden Fall illegal. Bei größeren Objekten gilt die Baurestmassen-Trennverordnung.
Ein Infoblatt und ein Formular zur Mengenmeldung gibt es zum Herunterladen.
Der Bezirksabfallverband Wels-Land berät gerne bei Abrissvorhaben.
Kontakt: Bezirksabfallverband Wels-Land, Ägydiplatz 4, 4600 Thalheim bei Wels, 07242/93488-28 (Hr. Kamesberger), wels-land(at)umweltprofis.at


