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Bezirk Stadt-Wels


§ Die Serie "Abfall und Recht" wird laufend mit aktuellen Beispielen ergänzt 

 

 

Fallbeispiel 5: Zigaretten auf der Straße

Sie sind zwar klein, dafür aber umso zahlreicher - Zigarettenkippen auf der Straße, auf dem Gehsteig oder in Grünanlagen. Nicht nur, dass das Entsorgen dieser Abfälle jede Menge Arbeit verursacht. Zigarettenstummel, die zum Beispiel in der Wiese liegen bleiben, brauchen Jahre bis zum Zerfall und geben eine Vielzahl an schädlichen Stoffen an die Umwelt ab. Eine einzige Kippe kann an die 50 Liter sauberes Grundwasser verunreinigen und das Pflanzenwachstum negativ beeinflussen.

Beispiel: Herr G., ein starker Raucher, ist schon länger unterwegs. Sein Aschenbecher im Auto ist voll. Er möchte nicht riskieren, dass Glutreste seine Autobezüge ruinieren. Beim nächsten längeren Aufenthalt vor einer Ampel leert er also kurzerhand den Inhalt des Aschenbechers auf die Straße.

So nicht, Herr G.! Wer die Straße gröblich verunreinigt, ist nicht nur nach dem OÖ. Abfallwirtschaftsgesetz, sondern auch nach der Straßenverkehrsordnung zur Verantwortung zu ziehen. Abgesehen von den Straffolgen kann Herr G. auch zur Entfernung der Zigarettenkippen oder zur Kostentragung für die Reinigung verpflichtet werden.

Fallbeispiel 4: Verschmutzte Sammeleinrichtungen

Die Welser Bevölkerung kann Sperrige Abfälle seit dem Vorjahr kostenlos in den Altstoffsammelzentren Mitterhoferstraße und Zeileisstraße abgeben. Bereits seit Mitte 2005 werden sämtliche Elektroaltgeräte, also auch Kühlgeräte und Bildschirme, kostenlos angenommen.

Beispiel: In der Wohnung von Familie Z. ist ein neuer Teppich fällig und auch der Kühlschrank muss dringend ersetzt werden. Die ganze Familie hilft beim Einrichten mit und bald strahlt die Wohnung wieder. Allerdings ist da noch jede Menge zu entsorgen.

Kurzerhand bringen Herr Z. und sein Bruder die alten Sachen zu einer  nicht weit entfernten Altstoffsammelstelle. Frau Z., die in ihrer Wohnung sehr auf Ordnung achtet, packt die restlichen Folien und Schachteln zusammen und wirft diese auch gleich noch dazu. Ein besonders gutes Gefühl hat sie dabei allerdings nicht, wenn sie die Sammelstelle jetzt so anschaut.

Nach dem OÖ. Abfallwirtschaftsgesetz hat Familie Z. hier eindeutig eine Verwaltungsübertretung begangen, da die Sammeleinrichtung über das bei ordnungsgemäßer Benutzung übliche Ausmaß hinaus verunreinigt wurde. Der Strafrahmen beträgt bis zu 7.500 Euro.

Eine Fahrt zum Altstoffsammelzentrum hätte viel gebracht. Neben der umweltgerechten Entsorgung zum Beispiel auch ein gutes Gewissen.

Fallbeispiel 3: illegale Entsorgung von Restabfall

Restabfall ist beim eigenen Haus zu entsorgen. Größe und Intervall der Abfalltonne sind nach der anfallenden Abfallmenge zu wählen. Mit dem Konsumverhalten und je nach praktizierter Abfalltrennung kann ein Haushalt diese Menge beeinflussen.

Beispiel: Herr O. ist ein Sparmeister. Für ein Super-Sonder-Billig-Angebot fährt er schon mal quer durch die Stadt und schlägt dann mit Begeisterung und in großer Menge zu.

Bei der Restabfalltonne hat er natürlich nur die kleinste Größe angemeldet. Leider kommt er mit dem Volumen dieser Tonne eigentlich nie aus. Ein gar nicht so kleiner Anteil seiner günstigen Einkäufe landet nämlich ungebraucht gleich wieder beim Abfall.

Der Abfallplatz einer Wohnanlage, der zwei Straßen weiter versteckt hinter Sträuchern platziert ist, kommt ihm da sehr gelegen. In der Dunkelheit wirft er seine überzähligen Abfallsäcke in den großen Container. Unauffällig kehrt Herr O. nach Hause zurück.

Herr O. hat Hausabfälle in fremde Hausabfallbehälter eingebracht. Damit hat er nach dem OÖ. Abfallwirtschaftsgesetz 2009 eine Verwaltungsübertretung begangen, die von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe von bis zu 7.500 Euro zu ahnden ist.

In Zukunft wird Herr O. auf andere Weise sparen. Im Geschäft kauft er nur mehr das ein, was er gerne isst und auch sicher aufbraucht. Und sollten wirklich mal Lebensmittel ungenießbar werden, dann kommen diese in die Biotonne und die dazugehörigen Verpackungen je nach Material in den Gelben Sack, zum Altpapier oder in die Blaue Tonne.

Fallbeispiel 2: Altstoffsammelstellen

Die Altstoffsammelstellen in der Stadt Wels sind für kleine Mengen, die laufend im Haushalt anfallen, konzipiert. Wer größere Mengen an Altstoffen zu entsorgen hat, bringt diese am besten in eines der beiden Welser Altstoffsammelzentren.

Überfüllte Sammelstellen sind kein schöner Anblick, ziehen weiteren Abfall an und verursachen Mehrarbeit bei der Abholung!

 Beispiel: Für Frau H. ist Abfalltrennung sehr wichtig. Allerdings nimmt sie sich selten Zeit, die gesammelten Altstoffe wegzubringen. So ist ihr Kofferraum mit Kartonschachteln voll gefüllt, als sie endlich die nächstgelegene Sammelstelle aufsucht.

Zwei Schachteln kann sie im Altpapiercontainer noch unterbringen, dann passt nichts mehr rein. „Wird schon mitgenommen“, denkt sich Frau H. und stellt die restlichen Kartonagen neben die Sammelbehälter.

Das sieht Herr B. und macht sich gar nicht mehr die Mühe, seine Flaschen einzeln in die Bunt- und Weißglasbehälter zu sortieren. Er stellt schnell den Sack mit den Flaschen neben die Schachteln und ist auch schon wieder weg.

 Beide Personen haben nach dem OÖ. Abfallwirtschaftsgesetz 2009 eine Verwaltungsübertretung begangen, da sie ihre Altstoffe nicht wie vorgesehen in die Sammeleinrichtungen eingebracht haben. Der Strafrahmen beträgt bis zu 7.500 Euro.

Fallbeispiel 1: Abfallkörbe

„Mist“, denkt sich Herr M., „die Restabfalltonne ist ja schon wieder voll und die nächste Leerung erst übermorgen. Wohin mit meinen Abfällen?“

Und nicht zum ersten Mal bringt er sein volles Plastiksackerl zum öffentlichen Abfallkorb am Ende der Straße. Zwar ist dieser jetzt auch voll und wenn der nächste Passant sein leeres Jausenpapier hineinwerfen will, landet dieses auf dem Boden.

 

Aber Herr M. ist sein Problem los. Glaubt er jedenfalls.

 Nach dem OÖ. Abfallwirtschaftsgesetz 2009 hat Herr M. jedoch eine Verwaltungsübertretung begangen, die von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe von bis zu 7.500 Euro zu ahnden ist. Denn in die Abfallkörbe auf allgemein zugänglichen Plätzen und Straßen darf nur Abfall hinein, der   u n t e r w e g s   angefallen ist!

 Das könnte also ziemlich teuer kommen!

 Umweltprofi-Tipp:

Wenn die Abfalltonne ständig zu klein wird, einfach die nächste Größe anmelden (07242/235-9120). Fällt nur kurzfristig mehr Restabfall an, entweder beim Magistrat Abfallsäcke kaufen oder den Restabfall gegen Bezahlung im Altstoffsammelzentrum abgeben.


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