Der Umwelt zuliebe - Geschirrmobilanhänger
Asbestzement- und Asbestabfälle richtig entsorgen
Asbestzement ist seit 1.1.2007 als gefährlicher Abfall eingestuft. Wie man mit Asbestzementprodukten, die als Eternit oder Fulgurit bekannt sind, und anderen asbesthältigen Produkten umgeht finden Sie im Informationsschreiben.
Asbestzementabfälle bis zu 100 kg (Welleternit, Dach- und Wandplatten, Blumengefäße, usw.) können im Altstoffsammelzentrum entsorgt werden.
Sperrmüllkarte
Private Haushalte können nur mit der Sperrmüllkarte Sperrmüll und Altholz in den Altstoffsammelzentren Ansfelden, Asten, Enns, Hörsching, Kronstorf, Leonding, Neuhofen, St.Florian und Wilhering abgeben.
Die Sperrmüllkarte erhalten Sie bei Ihrem Wohnsitzgemeindeamt.
Der "ÖLI" - das optimale Sammelgefäß für Speiseöl und -fett
Gebrauchte Speiseöle und -fette sind ein wertvoller Rohstoff.
Der Abfluss ist der falsche Weg. Deshalb ist in jedem Altstoffsammelzentrum des Bezirkes der praktische "ÖLI" erhältlich.
Altspeiseöle und -fette können dort kostenlos abgegeben werden.
Was soll gesammelt werden?
- Gebrauchte Fritier- und Bratfette/-öle
- Öle von eingelegten Speisen(Thunfisch,..)
- Butterschmalz, Schweineschmalz
- Verdorbene und abgelaufene Speiseöle & -fette
Was darf keinesfalls in den Öli?
- Mineral-, Motor- und Schmieröle
- Andere Flüssigkeiten und Chemikalien
- Mayonnaisen, Saucen und Dressings
- Speisereste und sonstige Abfälle
Glühbirnen sind kein Restmüll mehr
Erstmalig in Europa werden Glühbirnen flächendeckend in ganz Oberösterreich in den Altstoffsammelzentren getrennt gesammelt und stofflich verwertet. Sie werden mit der Fraktion Flachglas mitgesammelt.
MEHRWEGWINDEL
Es gibt eine Förderung für den Ankauf von Mehrwegwindeln (Windelgutscheinaktion). Infoblatt
Der BAV beteiligt sich mit € 80,-- und der Fachhandel mit € 22,--. Die Gemeindebeiträge sind unterschiedlich.
Es gibt auch den Halben Gutschein für Eltern, die bereits eine Grundausstattung haben bzw. für Eltern, die mit herkömmlichen Stoffwindeln wickeln.
Informationen erhalten Sie bei Ihrem Gemeindeamt, beim BAV bzw. auf der Homepage des Vereines WIWA.







