Sperriger Abfall

Sammlung der Sperrigen Abfälle

Alle Haushalte und Betriebe, die Abfallgebühren im Bezirk Rohrbach bezahlen, dürfen jährlich Sperrmüll in haushaltsüblichen Mengen (bis 3 m³) kostenlos im Altstoffsammelzentrum abgeben. Dieses Sammelsystem ist nicht für die Entrümpelung in größerem Stil vorgesehen.

Das ist sperrig

Was gehört zum Sperrmüll?

Nicht alles, was im Haushalt als Abfall anfällt, lässt sich in der Abfalltonne vorm Haus entsorgen. Manches ist zu lang, zu breit, zu groß - eben einfach zu sperrig.

DAS und nur DAS kann als Sperrmüll in einem ASZ abgegeben werden.
Die Entsorgung von Sperrmüll ist sehr teuer, daher muss er möglichst genau von anderen wiederverwertbaren Altstoffen getrennt werden. So können sowohl Ressourcen als auch eine Menge Geld gespart werden.

Sperrig sind z. B.:

  • Angelruten, Automöbel (ohne Airbag) u. -stoßstangen
  • Bilder, Bügelbretter, Bodenbeläge
  • Dach- u. Isolierpappe, Felle
  • Gartenmöbel aus Kunststoff
  • Kinderspielzeug (großvolumig), Kinderwagen, Koffer
  • Lampenschirme, Liegen aus Kunststoff
  • Musikinstrumente
  • Pinnwände, Plexiglas
  • Platten aus Heraklith
  • Polstermöbel, Sofa, Couch, Matratzen
  • Schi, Schischuhe, Snowboard, Sportartikel
  • Schultaschen, Sonnenschirme, Regenschirme
  • Teppiche, Vorhänge

Aufgepasst: vieles - wie z. B. Kühlschränke, Fernseher, Waschbecken, Tapeten, Malerfolien, Estrich-Dämmstreifen, Altreifen, Hartkunststoffe oder Altholz gehören nicht zum Sperrmüll!

Restabfall muss zuhause bleiben!

Die Übernahme von Restabfall und Gewerbeabfall im ASZ ist nicht vorgesehen, wird er dennoch angeliefert muss er gemäß aktueller Preisliste für Private bzw. für Gewerbe  verrechnet werden.